Michael A.C. Ashcroft – Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht
Wir beraten, vertreten, betreuen und klären auf – Wir sind eine stark sozialrechtlich- und familienrechtlich orientierte Kanzlei, allerdings auch mit erheblichen Bezügen zum Arzthaftungsrecht, Verkehrsrecht, allgemeines Zivilrecht und insbesondere zum Versicherungsrecht.
Michael A.C. Ashcroft
Der am 24.09.1960 geborene Michael A.C. Ashcroft genoss seine Schulausbildung im britischen Internat. Nach Abschluss seines Studiums an der Universität Bonn verbrachte er seine Referendarzeit beim Landgericht Aachen. Herr Ashcroft ist in seiner Person als Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht. Er ist aber auch in weiteren Rechtsgebieten tätig.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Medizinrecht. Als Anwalt ist Herr Ashcroft insbesondere auch für Menschen mit Behinderungen aktiv. In diesem Zusammenhang war er viele Jahre stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes der Contergangeschädigten e.V. sowie Vorstandsmitglied der Conterganstiftung für behinderte Menschen. Seine Muttersprachen sind Deutsch und Englisch.