Kompetenzen – Wir sind eine der führenden Kanzleien im Sozialrecht

Wir beraten, vertreten, betreuen und klären auf – Wir sind eine stark sozialrechtlich- und familienrechtlich orientierte Kanzlei, allerdings auch mit erheblichen Bezügen zum Arzthaftungsrecht, Verkehrsrecht, allgemeines Zivilrecht und insbesondere zum Versicherungsrecht.

Kompetenzen im Überblick

Sozialrecht

Im Rahmen unserer sozialrechtlichen Tätigkeit beraten und vertreten wir Sie in allen Fragen des Schwerbehinderten-, des Unfall- und Rentenrechtes sowie in Fragen im Bereich von SGB II.

Familienrecht

Im Bereich des Familienrechtes beraten und vertreten wir Menschen, die professionelle Hilfe bei der Abwicklung einer Ehe­scheidung, bei der Durch­setzung von Umgangsfragen mit ihren Kindern und in allen Fragen des Unterhaltsrechtes haben.

Medizinrecht / Arzthaftung

Im Bereich von Arzthaftung vertreten wir Patientinnen und Patienten, die ihre Rechte gegenüber Ärzten und Krankenhäusern wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers durchsetzen wollen. Wir begleiten betroffene Bürger im Rahmen der Gerichtsverfahren und wickeln diese ab.

Verkehrsrecht

Im Bereich des Verkehrsrechtes setzen wir mit Erfolg die berechtigten An­sprüche der Geschädigten gegenüber Versicherungs­gesellschaften durch. Wir achten darauf, dass sonstige oftmals vergessene Positionen wie Haus­haltsführungs­schaden umgesetzt werden.

Versicherungsrecht

Im Bereich Versicherungsrecht setzen wir Ansprüche von Betroffenen gegenüber ihren Versicherungs­gesellschaften durch, hier sind wir stark im Bereich der Berufs­unfähigkeits­zusatz­versicherung, der Unfall­versicherung und insbesondere bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Krankenversicherungen.

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist der Teil der Zivilrechtsordnung, der die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie zwischen Arbeitnehmern, Gewerk­schaften, Betriebs­vertretungen und ihren Verhandlungspartnern auf der Arbeitgeberseite regelt. Hierbei stehen wir Ihnen sehr gerne beratend und aktiv zur Seite.

Mietrecht

Das Mietrecht dient vor allem dem Mieterschutz, schützt aber auch die Vermieter­rechte. Zu den Ver­mieter­rechten zählen z. B. die pünktliche Zahlung der Miete und das Mahn­verfahren bei Mietrückständen, die Räumungsklage, die Mieterhöhung nach Modernisierung und die Eigen­bedarfskündigung. Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um das Thema Mietrecht.

Strafrecht

Ziel dieses Rechtsbereiches ist der Schutz der Bürger und ihrer angeschlossenen Rechtsgüter sowie die Sicherung der sozialen Werte des Staates. Das Strafrecht beinhaltet die Rechtsnormen des StGBs, die bestimmte Handlungen oder Verhaltensweisen der Bürger verbieten und unter Strafe stellen.

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sämtliche Verträge und Vertrags­abwicklungen umfasst. Im Bereich des Vertragsrechts spielen die Rechts­wirkungen und Vertrags­verletzungen eine große Rolle über die Gültigkeit des bestehenden Vertrags oder der noch abzu­schließenden Verträgen. Hierbei kommt es auf kleinste Details an, gerne prüfen wir Ihre Dokumente und beraten Sie zu allen Fragen.

Kontakt
  • Anwaltskanzlei Ashcroft
  • Baumäckerweg 14/3
  • 72401 Haigerloch
Rechtsanwalt Michael A.C Ashcroft

Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht | Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Arzthaftung und Versicherungsrecht in Haigerloch.

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