Arzt im Bereitschaftsdienst haftet

Attention: the blog is only available in the German language

Ein Arzt kann zu Schadensersatz verpflichtet sein, wenn er einen akuten Herzinfarkt übersieht. Im Streitfall hatte ein 34 jähriger Mann frühmorgens wegen verschiedener Beschwerden den Bereitschaftsdienst alarmiert. Trotz Schmerzen im Brustbereich, Bluthochdrucks und familiärer Vorbelastung behandelte der Mediziner den Patienten nur wegen eines Infekts. Bald darauf fiel der Kranke ins Koma und erlitt dadurch einen bleibenden Hirnschaden.

Die Klage wurde zunächst abgewiesen. Dem Antrag auf Zulassung der Revision wurde durch den BGH stattgegeben.

BGH, Beschluss vom 16.10.2007, Az.: VI ZR 229/06

Lorenzos Öl

GKV-Versicherte haben Anspruch auf "Lorenzo's Öl" Neben dem LSG Hessen (siehe auch unseren Newsletter 02/2007) hat das LSG Sachsen-Anhalt entschieden, dass die Krankenkassen die Kosten für eine B …

Read more

Das Glücks­spiel mit den Sach­verständigen

Im Rahmen von Verkehrsunfällen, bei denen nicht hundertprozentig die Schuldfrage von Anfang an feststeht, kommt es oft zu Zivilprozessen hinsichtlich des Schadensausgleichs. Dabei ist immer die …

Read more

Gesamtwert der vollstationären Versorgung

Pflegeversicherungsgesetz Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheiten des einz …

Read more

Contact
  • Michael A.C. Ashcroft, Lawyer
  • Baumäckerweg 14/3
  • 72401 Haigerloch
Michael A.C Ashcroft, Lawyer

Specialist lawyer for family law and social law | lawyer for labour law, medical malpractice and insurance law in Haigerloch.

Menu