Ein Arzt kann zu Schadensersatz verpflichtet sein, wenn er einen akuten Herzinfarkt übersieht. Im Streitfall hatte ein 34 jähriger Mann frühmorgens wegen verschiedener Beschwerden den Bereitschaftsdienst alarmiert. Trotz Schmerzen im Brustbereich, Bluthochdrucks und familiärer Vorbelastung behandelte der Mediziner den Patienten nur wegen eines Infekts. Bald darauf fiel der Kranke ins Koma und erlitt dadurch einen bleibenden Hirnschaden.
Die Klage wurde zunächst abgewiesen. Dem Antrag auf Zulassung der Revision wurde durch den BGH stattgegeben.
BGH, Beschluss vom 16.10.2007, Az.: VI ZR 229/06
Internetabzocke und Abmahnanwälte
Die falsche Taste im Internet, ob bewusst oder unbewusst, kann immer wieder richtig teuer werden ... Gesamter Beitrag
Befristung eines Arbeitsvertrags
Nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nur mündlich die Befristung eines Arbeitsvertrags, so i …
Teure Handyfotos
Liebe Haigerlocher Mitbürgerinnen und Mitbürger, nicht nur, dass ein Smartphone selbst schon eine ganze Menge Geld kostet, auch die damit gemachten Fotos können, falls sie unbedacht ins Internet ge …