Arzt im Bereitschaftsdienst haftet

Ein Arzt kann zu Schadensersatz verpflichtet sein, wenn er einen akuten Herzinfarkt übersieht. Im Streitfall hatte ein 34 jähriger Mann frühmorgens wegen verschiedener Beschwerden den Bereitschaftsdienst alarmiert. Trotz Schmerzen im Brustbereich, Bluthochdrucks und familiärer Vorbelastung behandelte der Mediziner den Patienten nur wegen eines Infekts. Bald darauf fiel der Kranke ins Koma und erlitt dadurch einen bleibenden Hirnschaden.

Die Klage wurde zunächst abgewiesen. Dem Antrag auf Zulassung der Revision wurde durch den BGH stattgegeben.

BGH, Beschluss vom 16.10.2007, Az.: VI ZR 229/06

Blinde haben Anspruch auf einen Blinden­führhund

Blinde haben Anspruch auf einen Blindenführhund, Langstock reicht zur Orientierung nicht (immer) aus Auch Blinde, die sich nach einem Mobilitätstraining mit einem Langstock invertrauter Umgebung b …

Mehr lesen

Keine Beihilfe für potenzsteigernde Arzneimittel

Krankenversicherungsrecht Sozialrecht SGB II Leitsatz: Ein Rückforderungsanspruch wegen vermeindlich zu viel erbrachter Leistung von der Arbeitsgemeinschaft sind gegen alle in der Bedarfsgemeinschaft …

Mehr lesen

Eintritts­recht Recht­schutz bei Kündigungs­androhung

Der Arbeitgeber teilte dem Kläger mit, dass aufgrund eines "Restrukturierungsprogrammes" und "der damit verbundenen Stellenreduzierung" beabsichtigt sei, ihm zu kündigen, falls er nicht einen ihm a …

Mehr lesen

Kontakt
  • Anwaltskanzlei Ashcroft
  • Baumäckerweg 14/3
  • 72401 Haigerloch
Rechtsanwalt Michael A.C Ashcroft

Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht | Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Arzthaftung und Versicherungsrecht in Haigerloch.

Menü