Bußgeld

Dem Mandanten war vorgeworfen, am 6. Dezember 2007 um 9.12 Uhr den Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt zu haben. Es wurde ein Bußgeld verhängt.

GRÜNDE:

In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht S. wurde der Mandant vom Vorwurf gänzlich freigesprochen. Es hat sich herausgestellt, dass der Mandant keinen Seitenstreifen sondern vielmehr den Ausfahrstreifen zwecks Verlassen der Autobahn benutzt hat. Allerdings stellte der Mandant beim Benutzen des Ausfahrstreifens fest, dass er hier eine falsche Ausfahrt in visier genommen hat und fuhr sodann direkt weiter, wobei diese Spur automatisch als Einfädelspur für die bereits benutzte Autobahn dient.

Diese Benutzung ist, so dass Amtsgericht S., unter Würdigung der Einlassung des Mandanten, eine falsche Ausfahrt genommen zu haben, strafrechtlich und bußgeldrechtlich unbedenklich. Der Mandant war daher vom Vorwurf freizusprechen.

(Unser Aktenzeichen 08/00042)

Änderungen im Pflege­ver­sicherungs­gesetz

Pflegeversicherungsgesetz Am 14.03.2008 hat der Deutsche Bundestag das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz beschlossen. Das Gesetz geht auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 16/7439) und …

Mehr lesen

Das Verlöbnis der Verlobten

Alles rund um ein Eheversprechen nennt man Verlobung. Obwohl man noch nicht verheiratet ist sollte man nicht meinen, dass man so ganz locker ein Verlöbnis auflösen kann, nur weil man einen " …

Mehr lesen

Wenn das Beissen gefährlich wird

Liebe Haigerlocher Mitbürgerinnen und Mitbürger, ein Mann biss herzhaft in ein beim Bäcker gekauftes Kirschplunderstück, ein Gebäck mit Kirschfüllung. Bei der Fertigung war jedoch ein einzelner Kirsc …

Mehr lesen

Kontakt
  • Anwaltskanzlei Ashcroft
  • Baumäckerweg 14/3
  • 72401 Haigerloch
Rechtsanwalt Michael A.C Ashcroft

Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht | Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Arzthaftung und Versicherungsrecht in Haigerloch.

Menü