Paare können ab dem Jahr 2009 kirchliche heiraten, ohne sich zuvor im Standesamt getraut zu haben.
Der Gesetzgeber hat eine Änderung des Personenstandsrechts beschlossen, nach der eine kirchliche Heirat auch ohne Standesamt möglich sein soll.
Aber wer nicht zivilrechtlich heiratet, bleibt für den Staat unverheiratet. Bisher galt die kirchliche Heirat ohne vorherige Trauung auf dem Standesamt als Ordnungswidrigkeit. Für diese wurde allerdings kein Bußgeld erhoben.
Betrieb mit Leiharbeitnehmern
LAG-HAMM Urteil vom 21.12.2007, Aktenzeichen: 4 Sa 1892/06 Die in einem Betrieb dauerhaft mit Leiharbeitnehmern besetzten Arbeitsplätze gelten als frei i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 b KSchG. Vor A …
Hinderung am Verlassen des Hauses
Leitsatz: Wer seine Lebensgefährtin beim Verlassen der Wohnung für mindestens 10 Minuten hindert, kann sich strafbar machen. GRÜNDE: Unsere Mandantin lebte mit ihrem Lebensgefährten zusammen. An ein …
Unterhaltspflicht
Die Unterhaltspflicht des Unterhaltspflichtigen Vaters gegenüber minderjähriger Kinder verpflichtet ihn zu gesteigerten Anstrengungen in jeder Hinsicht (OLG Köln, Beschluss 12 WF 137, 138/08) GRÜNDE: Der …