Paare können ab dem Jahr 2009 kirchliche heiraten, ohne sich zuvor im Standesamt getraut zu haben.
Der Gesetzgeber hat eine Änderung des Personenstandsrechts beschlossen, nach der eine kirchliche Heirat auch ohne Standesamt möglich sein soll.
Aber wer nicht zivilrechtlich heiratet, bleibt für den Staat unverheiratet. Bisher galt die kirchliche Heirat ohne vorherige Trauung auf dem Standesamt als Ordnungswidrigkeit. Für diese wurde allerdings kein Bußgeld erhoben.
Bußgeld
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Rettungsanker Hartz IV?
Wer die Presseberichte in den vergangenen Tagen ein wenig aufmerksam verfolgt hat, hat mitbekommen, dass das Bundesverfassungsgericht die SGB-II-Gesetze... Gesamter Beitrag lesen