Kirchliche Trauung ohne Standesamt

Paare können ab dem Jahr 2009 kirchliche heiraten, ohne sich zuvor im Standesamt getraut zu haben.

Der Gesetzgeber hat eine Änderung des Personenstandsrechts beschlossen, nach der eine kirchliche Heirat auch ohne Standesamt möglich sein soll.

Aber wer nicht zivilrechtlich heiratet, bleibt für den Staat unverheiratet. Bisher galt die kirchliche Heirat ohne vorherige Trauung auf dem Standesamt als Ordnungswidrigkeit. Für diese wurde allerdings kein Bußgeld erhoben.

Das Verlöbnis der Verlobten

Alles rund um ein Eheversprechen nennt man Verlobung. Obwohl man noch nicht verheiratet ist sollte man nicht meinen, dass man so ganz locker ein Verlöbnis auflösen kann, nur weil man einen " …

Mehr lesen

Das Glücks­spiel mit den Sach­verständigen

Im Rahmen von Verkehrsunfällen, bei denen nicht hundertprozentig die Schuldfrage von Anfang an feststeht, kommt es oft zu Zivilprozessen hinsichtlich des Schadensausgleichs. Dabei ist immer die …

Mehr lesen

Sperrung der Stromlieferung

Leitsatz: Selbst bei einem Zahlungsrückstand von 135,00 Euro gegen den Stromversorgungsträger kann die sofortige Sperrung der Stromlieferung unverhältnismäßig sein. Gründe: Eine Mutter mit einem 7 jähri …

Mehr lesen

Kontakt
  • Anwaltskanzlei Ashcroft
  • Baumäckerweg 14/3
  • 72401 Haigerloch
Rechtsanwalt Michael A.C Ashcroft

Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht | Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Arzthaftung und Versicherungsrecht in Haigerloch.

Menü