Paare können ab dem Jahr 2009 kirchliche heiraten, ohne sich zuvor im Standesamt getraut zu haben.
Der Gesetzgeber hat eine Änderung des Personenstandsrechts beschlossen, nach der eine kirchliche Heirat auch ohne Standesamt möglich sein soll.
Aber wer nicht zivilrechtlich heiratet, bleibt für den Staat unverheiratet. Bisher galt die kirchliche Heirat ohne vorherige Trauung auf dem Standesamt als Ordnungswidrigkeit. Für diese wurde allerdings kein Bußgeld erhoben.
Computer ist gebührenfrei
Nach dem VG Koblenz (vgl. dazu auch den Hinweis in AnwBl 10/2008, Seite IX) hat nun auch das VG Münster am 06. Oktober 2008 (7 K 1473/07) entschieden, dass der WDR keine Gebühren für einen in …
Änderungen im Pflegeversicherungsgesetz
Pflegeversicherungsgesetz Am 14.03.2008 hat der Deutsche Bundestag das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz beschlossen. Das Gesetz geht auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 16/7439) und …
Betäubungsmittel und der Führerschein
Noch heute meinen viele junge Menschen, die Einnahme von BTM (Betäubungsmittel) sei total „cool" ... Gesamter Beitrag