Paare können ab dem Jahr 2009 kirchliche heiraten, ohne sich zuvor im Standesamt getraut zu haben.
Der Gesetzgeber hat eine Änderung des Personenstandsrechts beschlossen, nach der eine kirchliche Heirat auch ohne Standesamt möglich sein soll.
Aber wer nicht zivilrechtlich heiratet, bleibt für den Staat unverheiratet. Bisher galt die kirchliche Heirat ohne vorherige Trauung auf dem Standesamt als Ordnungswidrigkeit. Für diese wurde allerdings kein Bußgeld erhoben.
Schwerbehindert und dennoch kein Ausweis?
Die Städteregion Aachen und auch die Kreise (früher im Wesentlichen die Versorgungsämter) werden monatlich mit einer Riesenflut von Anträgen zur Feststellung einer Schwerbehinderung überschüttet ... Gesam …
Parken für Schwerbehinderte
Schwerbehindertenrecht Für das Merkzeichen “aG” reicht es nicht, wenn der Betroffene Schwierigkeiten hat, aus einem PKW Ein- und Auszusteigen. Für die Frage des Merkzeichens “aG” kommt es alleine auf die Einsc …
Betrieb mit Leiharbeitnehmern
LAG-HAMM Urteil vom 21.12.2007, Aktenzeichen: 4 Sa 1892/06 Die in einem Betrieb dauerhaft mit Leiharbeitnehmern besetzten Arbeitsplätze gelten als frei i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 b KSchG. Vor A …