Betrieb mit Leiharbeitnehmern

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LAG-HAMM Urteil vom 21.12.2007, Aktenzeichen: 4 Sa 1892/06

Die in einem Betrieb dauerhaft mit Leiharbeitnehmern besetzten Arbeitsplätze gelten als frei i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 b KSchG. Vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber dem zu kündigenden Arbeitnehmer die Weiterbeschäftigung auf einem solchen Arbeitsplatz anbieten, sofern der Arbeitnehmer die dort anfallenden Tätigkeiten verrichten kann (im Anschluss an LAG Hamm, Urteil vom 05.03.2007 - 11 Sa 1138/06).

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Specialist lawyer for family law and social law | lawyer for labour law, medical malpractice and insurance law in Haigerloch.

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