Betrieb mit Leiharbeitnehmern

Attention: the blog is only available in the German language

LAG-HAMM Urteil vom 21.12.2007, Aktenzeichen: 4 Sa 1892/06

Die in einem Betrieb dauerhaft mit Leiharbeitnehmern besetzten Arbeitsplätze gelten als frei i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 b KSchG. Vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber dem zu kündigenden Arbeitnehmer die Weiterbeschäftigung auf einem solchen Arbeitsplatz anbieten, sofern der Arbeitnehmer die dort anfallenden Tätigkeiten verrichten kann (im Anschluss an LAG Hamm, Urteil vom 05.03.2007 - 11 Sa 1138/06).

Britische Staatsangehörige Anspruch auf SGB II

SozR Leitsatz Britische Staatsangehörige, die nach einem Aufenthalt in Spanien in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einreisen, können einen Anspruch auf Leistungen nach SGB II haben. GRÜNDE: De …

Read more

Betriebsrisiko in witterungsabhängigen Unternehmen

Nach § 615 BGB kann der Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung auch dann verlangen, wenn die Arbeit ausfällt und der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt. Zur Nachleistung der Arbeit ist der …

Read more

Urlaubs­abgeltung trotz krankheits­bedingter Arbeits­unfähigkeit

Die Klägerin erlitt im Juni 2006 einen Schlaganfall und war über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus zumindest bis August 2007 durchgehend arbeitsunfähig. Die Klägerin verlangt mit ihrer Klage u. a …

Read more

Contact
  • Michael A.C. Ashcroft, Lawyer
  • Baumäckerweg 14/3
  • 72401 Haigerloch
Michael A.C Ashcroft, Lawyer

Specialist lawyer for family law and social law | lawyer for labour law, medical malpractice and insurance law in Haigerloch.

Menu