LAG-HAMM Urteil vom 21.12.2007, Aktenzeichen: 4 Sa 1892/06
Die in einem Betrieb dauerhaft mit Leiharbeitnehmern besetzten Arbeitsplätze gelten als frei i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 b KSchG. Vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber dem zu kündigenden Arbeitnehmer die Weiterbeschäftigung auf einem solchen Arbeitsplatz anbieten, sofern der Arbeitnehmer die dort anfallenden Tätigkeiten verrichten kann (im Anschluss an LAG Hamm, Urteil vom 05.03.2007 - 11 Sa 1138/06).
Berufsunfähigkeit
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung und/oder private Krankenversicherung abschließen will (muss), ist gut beraten, wenn er die Gesundheitsfragen im Antrag korrekt beantwortet. Falls nicht, m …
Betäubungsmittel und der Führerschein
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Verdachtskündigung
Sachverhaltsaufklärung vor Ausspruch einer Verdachtskündigung Will ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter wegen des Verdachts einer schweren Verfehlung oder Straftat kündigen (Verdachtskündigung), muss er den …