Betrieb mit Leiharbeitnehmern

LAG-HAMM Urteil vom 21.12.2007, Aktenzeichen: 4 Sa 1892/06

Die in einem Betrieb dauerhaft mit Leiharbeitnehmern besetzten Arbeitsplätze gelten als frei i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 b KSchG. Vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber dem zu kündigenden Arbeitnehmer die Weiterbeschäftigung auf einem solchen Arbeitsplatz anbieten, sofern der Arbeitnehmer die dort anfallenden Tätigkeiten verrichten kann (im Anschluss an LAG Hamm, Urteil vom 05.03.2007 - 11 Sa 1138/06).

Urlaubs­abgeltung trotz krankheits­bedingter Arbeits­unfähigkeit

Die Klägerin erlitt im Juni 2006 einen Schlaganfall und war über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus zumindest bis August 2007 durchgehend arbeitsunfähig. Die Klägerin verlangt mit ihrer Klage u. a …

Mehr lesen

Wenn der Detektiv zweimal klingelt!

Es ist schon manchmal für den Arbeitgeber sehr schwer, wenn er den Verdacht hegt, dass sein Arbeitnehmer trotz Krankheit entweder nebenbei arbeitet oder eine andere Beschäftigung (Besuch einer H …

Mehr lesen

Teure Handyfotos

Liebe Haigerlocher Mitbürgerinnen und Mitbürger, nicht nur, dass ein Smartphone selbst schon eine ganze Menge Geld kostet, auch die damit gemachten Fotos können, falls sie unbedacht ins Internet ge …

Mehr lesen

Kontakt
  • Anwaltskanzlei Ashcroft
  • Baumäckerweg 14/3
  • 72401 Haigerloch
Rechtsanwalt Michael A.C Ashcroft

Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht | Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Arzthaftung und Versicherungsrecht in Haigerloch.

Menü