Betrieb mit Leiharbeitnehmern

LAG-HAMM Urteil vom 21.12.2007, Aktenzeichen: 4 Sa 1892/06

Die in einem Betrieb dauerhaft mit Leiharbeitnehmern besetzten Arbeitsplätze gelten als frei i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 b KSchG. Vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber dem zu kündigenden Arbeitnehmer die Weiterbeschäftigung auf einem solchen Arbeitsplatz anbieten, sofern der Arbeitnehmer die dort anfallenden Tätigkeiten verrichten kann (im Anschluss an LAG Hamm, Urteil vom 05.03.2007 - 11 Sa 1138/06).

Ausbildungs­vergütung im Kranken­pflege­bereich

Die Beklagte bildete die Klägerin als Gesundheits- und Krankenpflegerin aus. Die vereinbarte Ausbildungsvergütung unterschritt das Tarifniveau um 35,65 %. Der monatliche Unterschiedsbetrag belief s …

Mehr lesen

Fehlen ohne Krankmeldung rechtfertigt Kündigung

Wer sich nicht krankmeldet und später eine nachträglich ausgestellte Krankschreibung vorlegt, riskiert seinen Arbeitsplatz. Das Landesarbeitsgericht Rostock bestätigte in einem Urteil vom 30. Mai 20 …

Mehr lesen

Tages- und Nachtpflege

Pflegeversicherungsgesetz Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege (ein, schließlich Beförderung von und zur Einrichtung), wenn häusliche Pflege nicht in …

Mehr lesen

Kontakt
  • Anwaltskanzlei Ashcroft
  • Baumäckerweg 14/3
  • 72401 Haigerloch
Rechtsanwalt Michael A.C Ashcroft

Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht | Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Arzthaftung und Versicherungsrecht in Haigerloch.

Menü