LAG-HAMM Urteil vom 21.12.2007, Aktenzeichen: 4 Sa 1892/06
Die in einem Betrieb dauerhaft mit Leiharbeitnehmern besetzten Arbeitsplätze gelten als frei i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 b KSchG. Vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber dem zu kündigenden Arbeitnehmer die Weiterbeschäftigung auf einem solchen Arbeitsplatz anbieten, sofern der Arbeitnehmer die dort anfallenden Tätigkeiten verrichten kann (im Anschluss an LAG Hamm, Urteil vom 05.03.2007 - 11 Sa 1138/06).
Wenn der Arzt daneben schnibbelt
Jeder Bürger muss in seinem Leben gelegentlich oder auch schon mal häufiger zum Arzt. Denn vor Krankheiten und dummem Gequatsche kann man sich nicht schützen. Da kann es passieren, dass dem Arzt wä …
Taxifahrer prügelt auf Fahrgast ein
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Schmerzensgeld bei Fotos im Internet
Es ist schon manchmal wirklich dreist, was junge Leute alles an Bilder schießen und diese anschließend im Internet einstellen. Besonders dreist ist die Situation dann, wenn die betroffene Person, um d …