LAG-HAMM Urteil vom 21.12.2007, Aktenzeichen: 4 Sa 1892/06
Die in einem Betrieb dauerhaft mit Leiharbeitnehmern besetzten Arbeitsplätze gelten als frei i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 b KSchG. Vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber dem zu kündigenden Arbeitnehmer die Weiterbeschäftigung auf einem solchen Arbeitsplatz anbieten, sofern der Arbeitnehmer die dort anfallenden Tätigkeiten verrichten kann (im Anschluss an LAG Hamm, Urteil vom 05.03.2007 - 11 Sa 1138/06).
Sperrung der Stromlieferung
Leitsatz: Selbst bei einem Zahlungsrückstand von 135,00 Euro gegen den Stromversorgungsträger kann die sofortige Sperrung der Stromlieferung unverhältnismäßig sein. Gründe: Eine Mutter mit einem 7 jähri …
Das Verlöbnis der Verlobten
Alles rund um ein Eheversprechen nennt man Verlobung. Obwohl man noch nicht verheiratet ist sollte man nicht meinen, dass man so ganz locker ein Verlöbnis auflösen kann, nur weil man einen " …
Leitsatz zum Sozialrecht
Pflegerecht Zur Frage, ob eine gewährte Verpflegung während eines stationären Krankenhausaufenthalts als Einkommen zu berücksichtigen ist. Das Bundessozialgericht hatte über die Frage zu entscheiden, ob d …