Leitsatz 1:
Wer als Taxifahrer auf einen Fahrgast einprügelt, kann zu einer empfindlichen Schmerzensgeldzahlung verurteilt werden.
GRÜNDE:
Auf der Grundlage des Urteils des Amtsgerichts Aachen wurde ein Taxifahrer wegen eines rechtswidrigen Angriffes auf einen Fahrgast zur Zahlung eines Schmerzensgeldbetrages in Höhe von 1.200,00 Euro verurteilt. Als Folge der Auseinandersetzung erlitt unser Mandant Prellungen und Wunden im Kopfbereich. Auch wenn das Gericht berücksichtigt, wonach die Verletzungen nicht so schlimm waren, so war jedoch die Genugtuungsfunktion von entscheidender Bedeutung. Die Ursache der Verletzungen des Klägers lagen in einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung des Beklagten als Taxifahrer.
Unser Zeichen: 07/00605
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