Leitsatz 1:
Wer als Taxifahrer auf einen Fahrgast einprügelt, kann zu einer empfindlichen Schmerzensgeldzahlung verurteilt werden.
GRÜNDE:
Auf der Grundlage des Urteils des Amtsgerichts Aachen wurde ein Taxifahrer wegen eines rechtswidrigen Angriffes auf einen Fahrgast zur Zahlung eines Schmerzensgeldbetrages in Höhe von 1.200,00 Euro verurteilt. Als Folge der Auseinandersetzung erlitt unser Mandant Prellungen und Wunden im Kopfbereich. Auch wenn das Gericht berücksichtigt, wonach die Verletzungen nicht so schlimm waren, so war jedoch die Genugtuungsfunktion von entscheidender Bedeutung. Die Ursache der Verletzungen des Klägers lagen in einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung des Beklagten als Taxifahrer.
Unser Zeichen: 07/00605
Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall
Allgemeines Zivilrecht Leitsatz 2: Angesichts der schweren Verletzungen bei unserem Mandaten aus einem Verkehrsunfall hat das Oberlandesgericht Köln unter Abänderung des vorangegangenen Urteils des L …
Kündigung nach Bagatelldiebstahl
Berufs-, Arbeitsräume, Werkshallen und Labors verführen durch ihre Ausstattung immer wieder zu Diebstählen. Die gestohlenen Güter sind Werkzeuge, Arbeitsmaterialien bis hin zu Computern. In Kra …
Keine Beihilfe für potenzsteigernde Arzneimittel
Krankenversicherungsrecht Sozialrecht SGB II Leitsatz: Ein Rückforderungsanspruch wegen vermeindlich zu viel erbrachter Leistung von der Arbeitsgemeinschaft sind gegen alle in der Bedarfsgemeinschaft …