Leitsatz 1:
Wer als Taxifahrer auf einen Fahrgast einprügelt, kann zu einer empfindlichen Schmerzensgeldzahlung verurteilt werden.
GRÜNDE:
Auf der Grundlage des Urteils des Amtsgerichts Aachen wurde ein Taxifahrer wegen eines rechtswidrigen Angriffes auf einen Fahrgast zur Zahlung eines Schmerzensgeldbetrages in Höhe von 1.200,00 Euro verurteilt. Als Folge der Auseinandersetzung erlitt unser Mandant Prellungen und Wunden im Kopfbereich. Auch wenn das Gericht berücksichtigt, wonach die Verletzungen nicht so schlimm waren, so war jedoch die Genugtuungsfunktion von entscheidender Bedeutung. Die Ursache der Verletzungen des Klägers lagen in einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung des Beklagten als Taxifahrer.
Unser Zeichen: 07/00605
Betrieb mit Leiharbeitnehmern
LAG-HAMM Urteil vom 21.12.2007, Aktenzeichen: 4 Sa 1892/06 Die in einem Betrieb dauerhaft mit Leiharbeitnehmern besetzten Arbeitsplätze gelten als frei i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 b KSchG. Vor A …
Arbeitsunfall
SozR Leitsatz Ein Arbeitsunfall liegt nur vor, wenn ein innerer Zusammenhang zwischen der Versicherten und der konkreten unfallbringenden Tätigkeit vorgelegen hat. Dabei kommt es nicht auf die …
Internetabzocke und Abmahnanwälte
Die falsche Taste im Internet, ob bewusst oder unbewusst, kann immer wieder richtig teuer werden ... Gesamter Beitrag