Taxifahrer prügelt auf Fahrgast ein

Leitsatz 1:

Wer als Taxifahrer auf einen Fahrgast einprügelt, kann zu einer empfindlichen Schmerzensgeldzahlung verurteilt werden.

GRÜNDE:

Auf der Grundlage des Urteils des Amtsgerichts Aachen wurde ein Taxifahrer wegen eines rechtswidrigen Angriffes auf einen Fahrgast zur Zahlung eines Schmerzensgeldbetrages in Höhe von 1.200,00 Euro verurteilt. Als Folge der Auseinandersetzung erlitt unser Mandant Prellungen und Wunden im Kopfbereich. Auch wenn das Gericht berücksichtigt, wonach die Verletzungen nicht so schlimm waren, so war jedoch die Genugtuungsfunktion von entscheidender Bedeutung. Die Ursache der Verletzungen des Klägers lagen in einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung des Beklagten als Taxifahrer.

Unser Zeichen: 07/00605

Wenn der Detektiv zweimal klingelt!

Es ist schon manchmal für den Arbeitgeber sehr schwer, wenn er den Verdacht hegt, dass sein Arbeitnehmer trotz Krankheit entweder nebenbei arbeitet oder eine andere Beschäftigung (Besuch einer H …

Mehr lesen

Betäubungs­mittel und der Führer­schein

Noch heute meinen viele junge Menschen, die Einnahme von BTM (Betäubungsmittel) sei total „cool" ... Gesamter Beitrag

Mehr lesen

Eintritts­recht Recht­schutz bei Kündigungs­androhung

Der Arbeitgeber teilte dem Kläger mit, dass aufgrund eines "Restrukturierungsprogrammes" und "der damit verbundenen Stellenreduzierung" beabsichtigt sei, ihm zu kündigen, falls er nicht einen ihm a …

Mehr lesen

Kontakt
  • Anwaltskanzlei Ashcroft
  • Baumäckerweg 14/3
  • 72401 Haigerloch
Rechtsanwalt Michael A.C Ashcroft

Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht | Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Arzthaftung und Versicherungsrecht in Haigerloch.

Menü