Hinderung am Verlassen des Hauses

Leitsatz:

Wer seine Lebensgefährtin beim Verlassen der Wohnung für mindestens 10 Minuten hindert, kann sich strafbar machen.

GRÜNDE:

Unsere Mandantin lebte mit ihrem Lebensgefährten zusammen. An einem Abend kam es wegen einer SMS und der damit verbundenen Eifersüchteleien zu einer Auseinandersetzung, im Rahmen dessen der Lebensgefährte unsere Mandantin mit dem Kopf an der Haustüre am Auge verletzte und unsere Mandantin zunächst daran hinderte, das Haus zu verlassen. Die angerufene Staatsanwaltschaft in A. hat Anklage wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung erhoben. Zwar ist das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 400,00 Euro eingestellt worden, allerdings ließ das Gericht durchblicken, dass bereits das Hindern des Verlassens der Wohnung für die Dauer von mindestens 10 Minuten den Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllen kann.

(unser Aktenzeichen 08/00164)

Das Glücks­spiel mit den Sach­verständigen

Im Rahmen von Verkehrsunfällen, bei denen nicht hundertprozentig die Schuldfrage von Anfang an feststeht, kommt es oft zu Zivilprozessen hinsichtlich des Schadensausgleichs. Dabei ist immer die …

Mehr lesen

Blinde haben Anspruch auf einen Blinden­führhund

Blinde haben Anspruch auf einen Blindenführhund, Langstock reicht zur Orientierung nicht (immer) aus Auch Blinde, die sich nach einem Mobilitätstraining mit einem Langstock invertrauter Umgebung b …

Mehr lesen

Verbrennung nach Sonnenbankbesuch

Für eine Verbrennung I. bis II. Grades nach Sonnenbankbesuch sowie eine 14-tätige Arbeitsunfähigkeit konnte ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 1.500,00 Euro außergerichtlich erzielt werden. GRÜN …

Mehr lesen

Kontakt
  • Anwaltskanzlei Ashcroft
  • Baumäckerweg 14/3
  • 72401 Haigerloch
Rechtsanwalt Michael A.C Ashcroft

Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht | Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Arzthaftung und Versicherungsrecht in Haigerloch.

Menü