Hinderung am Verlassen des Hauses

Leitsatz:

Wer seine Lebensgefährtin beim Verlassen der Wohnung für mindestens 10 Minuten hindert, kann sich strafbar machen.

GRÜNDE:

Unsere Mandantin lebte mit ihrem Lebensgefährten zusammen. An einem Abend kam es wegen einer SMS und der damit verbundenen Eifersüchteleien zu einer Auseinandersetzung, im Rahmen dessen der Lebensgefährte unsere Mandantin mit dem Kopf an der Haustüre am Auge verletzte und unsere Mandantin zunächst daran hinderte, das Haus zu verlassen. Die angerufene Staatsanwaltschaft in A. hat Anklage wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung erhoben. Zwar ist das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 400,00 Euro eingestellt worden, allerdings ließ das Gericht durchblicken, dass bereits das Hindern des Verlassens der Wohnung für die Dauer von mindestens 10 Minuten den Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllen kann.

(unser Aktenzeichen 08/00164)

Betriebsrisiko in witterungsabhängigen Unternehmen

Nach § 615 BGB kann der Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung auch dann verlangen, wenn die Arbeit ausfällt und der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt. Zur Nachleistung der Arbeit ist der …

Mehr lesen

Klagefrist bei Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer

Der Kläger stand seit Mai 2003 bei dem Beklagten in einem Arbeitsverhältnis als Automechaniker. Er ist taubstumm und deshalb mit einem Grad von 100 schwerbehindert. Mit Schreiben vom 13.06.2005 k …

Mehr lesen

Unterhaltspflicht

Die Unterhaltspflicht des Unterhaltspflichtigen Vaters gegenüber minderjähriger Kinder verpflichtet ihn zu gesteigerten Anstrengungen in jeder Hinsicht (OLG Köln, Beschluss 12 WF 137, 138/08) GRÜNDE: Der …

Mehr lesen

Kontakt
  • Anwaltskanzlei Ashcroft
  • Baumäckerweg 14/3
  • 72401 Haigerloch
Rechtsanwalt Michael A.C Ashcroft

Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht | Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Arzthaftung und Versicherungsrecht in Haigerloch.

Menü