Hinderung am Verlassen des Hauses

Leitsatz:

Wer seine Lebensgefährtin beim Verlassen der Wohnung für mindestens 10 Minuten hindert, kann sich strafbar machen.

GRÜNDE:

Unsere Mandantin lebte mit ihrem Lebensgefährten zusammen. An einem Abend kam es wegen einer SMS und der damit verbundenen Eifersüchteleien zu einer Auseinandersetzung, im Rahmen dessen der Lebensgefährte unsere Mandantin mit dem Kopf an der Haustüre am Auge verletzte und unsere Mandantin zunächst daran hinderte, das Haus zu verlassen. Die angerufene Staatsanwaltschaft in A. hat Anklage wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung erhoben. Zwar ist das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 400,00 Euro eingestellt worden, allerdings ließ das Gericht durchblicken, dass bereits das Hindern des Verlassens der Wohnung für die Dauer von mindestens 10 Minuten den Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllen kann.

(unser Aktenzeichen 08/00164)

Kirchliche Trauung ohne Standesamt

Paare können ab dem Jahr 2009 kirchliche heiraten, ohne sich zuvor im Standesamt getraut zu haben. Der Gesetzgeber hat eine Änderung des Personenstandsrechts beschlossen, nach der eine kirchliche H …

Mehr lesen

Wenn der Arzt daneben schnibbelt

Jeder Bürger muss in seinem Leben gelegentlich oder auch schon mal häufiger zum Arzt. Denn vor Krankheiten und dummem Gequatsche kann man sich nicht schützen. Da kann es passieren, dass dem Arzt wä …

Mehr lesen

Urlaubs­abgeltung trotz krankheits­bedingter Arbeits­unfähigkeit

Die Klägerin erlitt im Juni 2006 einen Schlaganfall und war über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus zumindest bis August 2007 durchgehend arbeitsunfähig. Die Klägerin verlangt mit ihrer Klage u. a …

Mehr lesen

Kontakt
  • Anwaltskanzlei Ashcroft
  • Baumäckerweg 14/3
  • 72401 Haigerloch
Rechtsanwalt Michael A.C Ashcroft

Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht | Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Arzthaftung und Versicherungsrecht in Haigerloch.

Menü