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Hinderung am Verlassen des Hauses
Leitsatz: Wer seine Lebensgefährtin beim Verlassen der Wohnung für mindestens 10 Minuten hindert, kann sich strafbar machen. GRÜNDE: Unsere Mandantin lebte mit ihrem Lebensgefährten zusammen. An einem Abend kam es wegen einer SMS und der damit verbundenen Eifersüchteleien zu einer Auseinandersetzung, im Rahmen dessen der Lebensgefährte unsere Mandantin mit dem Kopf an der Haustüre am Auge verletzte und unsere Mandantin zunächst daran hinderte, das Haus zu verlassen. Die angerufene Staatsa …