Bußgeld

Dem Mandanten war vorgeworfen, am 6. Dezember 2007 um 9.12 Uhr den Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt zu haben. Es wurde ein Bußgeld verhängt. GRÜNDE: In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht S. wurde der Mandant vom Vorwurf gänzlich freigesprochen. Es hat sich herausgestellt, dass der Mandant keinen Seitenstreifen sondern vielmehr den Ausfahrstreifen zwecks Verlassen der Autobahn benutzt hat. Allerdings stellte der Mandant beim Benutzen des Ausfahrstreifens fest …

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Rechtsanwalt Michael A.C Ashcroft

Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht | Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Arzthaftung und Versicherungsrecht in Haigerloch.

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