Faustschlag bei Fußballspiel

Leitsatz:

Unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 50 % hat das Amtsgericht in G. für einen Faustschlag bei einem Fußballspiel mit einer 4-tägigen stationären Behandlung zur Beobachtung im Krankenhaus ein Schmerzensgeld in Höhe von 300,00 Euro vorgeschlagen.

GRÜNDE:

Während eines Fußballspielers in der Kreisliga kam es zu einer Tätigkeit zwischen unserem Mandanten und einem anderen Fußballspieler, im Rahmen dessen unser Mandant, dem ein vorangegangener Faul nachgesagt worden war, von dem Gefaulten einen gezielten Faustschlag ins Gesicht bekam. Derentwegen befand sich unser Mandant für 4 Tage zur stationären Beobachtung im Krankenhaus. Das Gericht sah ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von maximal 600,00 Euro als gegeben an, unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens wegen vorangegangenem Faul und der üblicherweise bei einem Fußballspiel aufgekochten Emotionen haben wir uns dann auf einen Betrag in Höhe von 300,00 Euro geeinigt.

(Unser Aktenzeichen: 08/00768)

Britische Staatsangehörige Anspruch auf SGB II

SozR Leitsatz Britische Staatsangehörige, die nach einem Aufenthalt in Spanien in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einreisen, können einen Anspruch auf Leistungen nach SGB II haben. GRÜNDE: De …

Mehr lesen

Gesamtwert der vollstationären Versorgung

Pflegeversicherungsgesetz Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheiten des einz …

Mehr lesen

Eintritts­recht Recht­schutz bei Kündigungs­androhung

Der Arbeitgeber teilte dem Kläger mit, dass aufgrund eines "Restrukturierungsprogrammes" und "der damit verbundenen Stellenreduzierung" beabsichtigt sei, ihm zu kündigen, falls er nicht einen ihm a …

Mehr lesen

Kontakt
  • Anwaltskanzlei Ashcroft
  • Baumäckerweg 14/3
  • 72401 Haigerloch
Rechtsanwalt Michael A.C Ashcroft

Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht | Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Arzthaftung und Versicherungsrecht in Haigerloch.

Menü