Leitsatz:
Unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 50 % hat das Amtsgericht in G. für einen Faustschlag bei einem Fußballspiel mit einer 4-tägigen stationären Behandlung zur Beobachtung im Krankenhaus ein Schmerzensgeld in Höhe von 300,00 Euro vorgeschlagen.
GRÜNDE:
Während eines Fußballspielers in der Kreisliga kam es zu einer Tätigkeit zwischen unserem Mandanten und einem anderen Fußballspieler, im Rahmen dessen unser Mandant, dem ein vorangegangener Faul nachgesagt worden war, von dem Gefaulten einen gezielten Faustschlag ins Gesicht bekam. Derentwegen befand sich unser Mandant für 4 Tage zur stationären Beobachtung im Krankenhaus. Das Gericht sah ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von maximal 600,00 Euro als gegeben an, unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens wegen vorangegangenem Faul und der üblicherweise bei einem Fußballspiel aufgekochten Emotionen haben wir uns dann auf einen Betrag in Höhe von 300,00 Euro geeinigt.
(Unser Aktenzeichen: 08/00768)
Internetabzocke und Abmahnanwälte
Die falsche Taste im Internet, ob bewusst oder unbewusst, kann immer wieder richtig teuer werden ... Gesamter Beitrag
Hinderung am Verlassen des Hauses
Leitsatz: Wer seine Lebensgefährtin beim Verlassen der Wohnung für mindestens 10 Minuten hindert, kann sich strafbar machen. GRÜNDE: Unsere Mandantin lebte mit ihrem Lebensgefährten zusammen. An ein …
Bußgeld
Dem Mandanten war vorgeworfen, am 6. Dezember 2007 um 9.12 Uhr den Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt zu haben. Es wurde ein Bußgeld verhängt. GRÜNDE: In der Hau …