Leitsatz:
Unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 50 % hat das Amtsgericht in G. für einen Faustschlag bei einem Fußballspiel mit einer 4-tägigen stationären Behandlung zur Beobachtung im Krankenhaus ein Schmerzensgeld in Höhe von 300,00 Euro vorgeschlagen.
GRÜNDE:
Während eines Fußballspielers in der Kreisliga kam es zu einer Tätigkeit zwischen unserem Mandanten und einem anderen Fußballspieler, im Rahmen dessen unser Mandant, dem ein vorangegangener Faul nachgesagt worden war, von dem Gefaulten einen gezielten Faustschlag ins Gesicht bekam. Derentwegen befand sich unser Mandant für 4 Tage zur stationären Beobachtung im Krankenhaus. Das Gericht sah ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von maximal 600,00 Euro als gegeben an, unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens wegen vorangegangenem Faul und der üblicherweise bei einem Fußballspiel aufgekochten Emotionen haben wir uns dann auf einen Betrag in Höhe von 300,00 Euro geeinigt.
(Unser Aktenzeichen: 08/00768)
Kirchliche Trauung ohne Standesamt
Paare können ab dem Jahr 2009 kirchliche heiraten, ohne sich zuvor im Standesamt getraut zu haben. Der Gesetzgeber hat eine Änderung des Personenstandsrechts beschlossen, nach der eine kirchliche H …
Bußgeld
Dem Mandanten war vorgeworfen, am 6. Dezember 2007 um 9.12 Uhr den Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt zu haben. Es wurde ein Bußgeld verhängt. GRÜNDE: In der Hau …
Kündigung nach Bagatelldiebstahl
Berufs-, Arbeitsräume, Werkshallen und Labors verführen durch ihre Ausstattung immer wieder zu Diebstählen. Die gestohlenen Güter sind Werkzeuge, Arbeitsmaterialien bis hin zu Computern. In Kra …