Leitsatz:
Unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 50 % hat das Amtsgericht in G. für einen Faustschlag bei einem Fußballspiel mit einer 4-tägigen stationären Behandlung zur Beobachtung im Krankenhaus ein Schmerzensgeld in Höhe von 300,00 Euro vorgeschlagen.
GRÜNDE:
Während eines Fußballspielers in der Kreisliga kam es zu einer Tätigkeit zwischen unserem Mandanten und einem anderen Fußballspieler, im Rahmen dessen unser Mandant, dem ein vorangegangener Faul nachgesagt worden war, von dem Gefaulten einen gezielten Faustschlag ins Gesicht bekam. Derentwegen befand sich unser Mandant für 4 Tage zur stationären Beobachtung im Krankenhaus. Das Gericht sah ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von maximal 600,00 Euro als gegeben an, unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens wegen vorangegangenem Faul und der üblicherweise bei einem Fußballspiel aufgekochten Emotionen haben wir uns dann auf einen Betrag in Höhe von 300,00 Euro geeinigt.
(Unser Aktenzeichen: 08/00768)
Hinderung am Verlassen des Hauses
Leitsatz: Wer seine Lebensgefährtin beim Verlassen der Wohnung für mindestens 10 Minuten hindert, kann sich strafbar machen. GRÜNDE: Unsere Mandantin lebte mit ihrem Lebensgefährten zusammen. An ein …
Recht auf Wahl der Reha-Klinik
GKV hat Wünsche der Versicherten bei Wahl der Reha-Klinik zu berücksichtigen Der Kläger leidet an einem komplexen und chronischen Krankheitsbild. Im Jahre 1997 war dem Kläger ein stationäres Heil …
Blinde haben Anspruch auf einen Blindenführhund
Blinde haben Anspruch auf einen Blindenführhund, Langstock reicht zur Orientierung nicht (immer) aus Auch Blinde, die sich nach einem Mobilitätstraining mit einem Langstock invertrauter Umgebung b …