Sperrung der Stromlieferung

Leitsatz:

Selbst bei einem Zahlungsrückstand von 135,00 Euro gegen den Stromversorgungsträger kann die sofortige Sperrung der Stromlieferung unverhältnismäßig sein.

Gründe:

Eine Mutter mit einem 7 jährigen Kind bezog Anfang Juli 20008 eine Wohnung in A, konnte aus unglücklichen Umständen die Abschläge gegenüber dem Versorgungsträger nicht entrichten. Bis Anfang Oktober 2008 waren 135,00 Euro an Rückstände aufgelaufen, die Stromversorgung wurde gekappt. Auf Antrag der Antragstellerin hin hat das Amtsgericht in A eine einstweilige Verfügung erlassen mit dem Inhalt, wonach die Stromversorgung mit sofortiger Wirkung wiederherzustellen war. Zwar wurden die Rückstände nicht übersehen, das Gericht war gleichwohl der Ansicht, dass in der konkreten Situation der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht gewahrt und die Maßnahme der Antragsgegnerin nicht von § 33 AVBEltV gedeckt war. Hieraus ist zu schließen, dass nicht jeder Zahlungsrückstand dem Energieversorgungsträger zur sofortigen Einstellung der Stromversorgung rechtfertigt.

(Unser Zeichen: 08/00793).

Britische Staatsangehörige Anspruch auf SGB II

SozR Leitsatz Britische Staatsangehörige, die nach einem Aufenthalt in Spanien in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einreisen, können einen Anspruch auf Leistungen nach SGB II haben. GRÜNDE: De …

Mehr lesen

Arzt im Bereitschaftsdienst haftet

Ein Arzt kann zu Schadensersatz verpflichtet sein, wenn er einen akuten Herzinfarkt übersieht. Im Streitfall hatte ein 34 jähriger Mann frühmorgens wegen verschiedener Beschwerden den Be …

Mehr lesen

Arbeitsunfall

SozR Leitsatz Ein Arbeitsunfall liegt nur vor, wenn ein innerer Zusammenhang zwischen der Versicherten und der konkreten unfallbringenden Tätigkeit vorgelegen hat. Dabei kommt es nicht auf die …

Mehr lesen

Kontakt
  • Anwaltskanzlei Ashcroft
  • Baumäckerweg 14/3
  • 72401 Haigerloch
Rechtsanwalt Michael A.C Ashcroft

Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht | Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Arzthaftung und Versicherungsrecht in Haigerloch.

Menü