Sperrung der Stromlieferung

Leitsatz:

Selbst bei einem Zahlungsrückstand von 135,00 Euro gegen den Stromversorgungsträger kann die sofortige Sperrung der Stromlieferung unverhältnismäßig sein.

Gründe:

Eine Mutter mit einem 7 jährigen Kind bezog Anfang Juli 20008 eine Wohnung in A, konnte aus unglücklichen Umständen die Abschläge gegenüber dem Versorgungsträger nicht entrichten. Bis Anfang Oktober 2008 waren 135,00 Euro an Rückstände aufgelaufen, die Stromversorgung wurde gekappt. Auf Antrag der Antragstellerin hin hat das Amtsgericht in A eine einstweilige Verfügung erlassen mit dem Inhalt, wonach die Stromversorgung mit sofortiger Wirkung wiederherzustellen war. Zwar wurden die Rückstände nicht übersehen, das Gericht war gleichwohl der Ansicht, dass in der konkreten Situation der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht gewahrt und die Maßnahme der Antragsgegnerin nicht von § 33 AVBEltV gedeckt war. Hieraus ist zu schließen, dass nicht jeder Zahlungsrückstand dem Energieversorgungsträger zur sofortigen Einstellung der Stromversorgung rechtfertigt.

(Unser Zeichen: 08/00793).

BGH kippt Schönheits­reparatur­klausel im Gewerbe­mietvertrag

Wie bereits lange erwartet sind Mietvertragsklauseln für Schönheitsreparaturen mit starren Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam. Der BGH übertrug damit seine eigene Rechtsprechung zum Woh …

Mehr lesen

Leitsatz zum Sozialrecht

Pflegerecht Zur Frage, ob eine gewährte Verpflegung während eines stationären Krankenhausaufenthalts als Einkommen zu berücksichtigen ist. Das Bundessozialgericht hatte über die Frage zu entscheiden, ob d …

Mehr lesen

Verbrennung nach Sonnenbankbesuch

Für eine Verbrennung I. bis II. Grades nach Sonnenbankbesuch sowie eine 14-tätige Arbeitsunfähigkeit konnte ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 1.500,00 Euro außergerichtlich erzielt werden. GRÜN …

Mehr lesen

Kontakt
  • Anwaltskanzlei Ashcroft
  • Baumäckerweg 14/3
  • 72401 Haigerloch
Rechtsanwalt Michael A.C Ashcroft

Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht | Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Arzthaftung und Versicherungsrecht in Haigerloch.

Menü