Liebe Haigerlocher Mitbürger,
viele Menschen unterhalten eine dieser Versicherungen, kommt es jedoch zum Unfall und beansprucht der Versicherungsnehmer Leistungen aus dieser, folgt oft das böse Erwachen. Die Versicherungsgesellschaften betrachten die Angaben im Vertrag genau! Wurden bereits bei Beantragung alle Vorerkrankungen angegeben und die Fragen genau/korrekt beantwortet?
In den letzten Jahren verlangen die Versicherungsgesellschaften Entbindungserklärungen von der ärztlichen Schweigepflicht. Von Krankenkassen und früher behandelnden Ärzten werden Berichte eingeholt. Vielfach stellt sich dann heraus, dass es die Betroffenen bei der Antragstellung nicht ganz genau genommen haben. Wurden Fragen unrichtig beantwortet, führt dies dazu, dass die Versicherungsgesellschaften den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und davon zurücktreten können. Damit erhält der Bürger keinerlei Leistungen! Wer haftet, wenn die Gesundheitsfragen unrichtig waren?
Grundsätzlich haftet der Antragsteller, schließlich hat er die Angaben mit seiner Unterschrift bestätigt. Sofern allerdings die Fragen vom Versicherungsvertreter vorgelesen wurden, und dieser auf gezielte Nachfrage des Antragstellers, ob eine Angabe wichtig sei sagte, diese sei nicht von Belang, so kann die Haftung der Versicherung für das Fehlverhalten ihres Vertreters und auch eine unmittelbare Haftung des Vertreters selbst in Betracht kommen. Der Versicherungsvertreter ist verpflichtet, den Antragsteller sorgfältig und umfassend zu beraten, schließlich verfügt er über fachliche Kenntnisse.
Sollte es dazu kommen, dass eine Versicherung Leistungen ablehnt, ist anwaltliche Hilfe deswegen erforderlich, weil geklärt werden muss, ob der Versicherungsvertreter für die fehlerhafte Beratung haftet oder - insbesondere, wenn der Vertreter nur für diese eine Versicherung arbeitet - die Versicherungsgesellschaft für das Fehlverhalten ihres Vertreters haften muss.
Ihr Michael A. C. Ashcroft
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