Liebe Haigerlocher Mitbürger,
verkehrsunfälle sind bedauerlicherweise an der Tagesordnung. Wer allerdings meint, die Abwicklung eines Verkehrsunfalles könne ganz „locker vom Hocker“ durchgeführt werden, irrt sich!
Oftmals werden Ansprüche nicht richtig durchgesetzt, einiges wird übersehen. Die Hilfe durch einen Rechtsanwalt kann die Durchsetzung der eigenen Ansprüche sichern.
Nachfolgend einige Grundregeln:
Das Unfallopfer kann auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Die Durchsetzung der eigenen Ansprüche soll also nicht daran scheitern, dass keine eigene Rechtsschutzversicherung besteht.
Dem Geschädigten bleibt freigestellt, ob, wie und wo er sein Auto reparieren lassen möchte.
Der Geschädigte hat einen Anspruch auf Auslagenerstattung, also Kosten für Telefon, Taxifahrten und sonstige Aufwendungen.
Bei Verletzungen ist auf jeden Fall die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes geboten. Denn jede Verletzung erfordert eine differenzierte Betrachtung, in welchem Rahmen Schmerzensgeldansprüche durchgesetzt werden können, z. B. „Haushaltsführungsschaden“. Führt beispielsweise die Ehefrau den Haushalt und fällt durch einen Verkehrsunfall aus, können die Kosten einer Hilfskraft zur Regelung des Haushaltes geltend gemacht werden.
Mietwagen: Finanziell günstiger kann es für den Betroffenen sein, auf den Mietwagen zu verzichten und Nutzungsentschädigung nach der allgemein gültigen Tabelle zu verlangen.
Es macht also Sinn, bei einem Verkehrsunfall von vornherein anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dann besteht die Gewähr, dass sämtliche Ansprüche nach dem Gesetz geltend gemacht werden, der Geschädigte braucht sich um die ganze Abwicklung nicht mehr zu kümmern.
Ihr Michael A. C. Ashcroft
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