Keine Beihilfe für potenzsteigernde Arzneimittel

Krankenversicherungsrecht

Sozialrecht SGB II Leitsatz: Ein Rückforderungsanspruch wegen vermeindlich zu viel erbrachter Leistung von der Arbeitsgemeinschaft sind gegen alle in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu richten.

GRÜNDE:

Vorliegend ging es darum, dass die Arbeitsgemeinschaft einen Betrag in Höhe von 1.120,44 Euro zurückforderte. Da jedoch der Rückforderungsbescheid nur an die Eheleute und nicht an die Kinder gerichtet war, war das Gericht der Auffassung, dass damit kein ordnungsgemäßer Rückforderungsbescheid gegenüber allen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen gerichtet war. Somit konnte die Arbeitsgemeinschaft, so dass das Sozialgericht in A. nur anteilig zurückfordern. Aus einem Rückforderungsbetrag in Höhe von 1.120,44 Euro wurde ein Vergleich über 280,00 Euro gemacht. Mehr konnte die Arbeitsgemeinschaft wegen der damit erfolgten Verfristung bekommen.

(Unser Aktenzeichen: 07/00324)

Taxifahrer prügelt auf Fahrgast ein

Leitsatz 1: Wer als Taxifahrer auf einen Fahrgast einprügelt, kann zu einer empfindlichen Schmerzensgeldzahlung verurteilt werden. GRÜNDE: Auf der Grundlage des Urteils des Amtsgerichts Aachen wurde e …

Mehr lesen

Verkehrs­unfälle

Liebe Haigerlocher Mitbürger, verkehrsunfälle sind bedauerlicherweise an der Tagesordnung. Wer allerdings meint, die Abwicklung eines Verkehrsunfalles könne ganz „locker vom Hocker“ durchgeführt werden, …

Mehr lesen

Zweigstelle in Albstadt

Nach dem Todesfall von Frau Rechtsanwältin Heidi Neumann wurde Rechtsanwalt Michael A.C. Ashcroft von der Rechtsanwaltskammer Tübingen zum Kanzleiabwickler eingesetzt und hat nunmehr die Kanzlei als Z …

Mehr lesen

Kontakt
  • Anwaltskanzlei Ashcroft
  • Baumäckerweg 14/3
  • 72401 Haigerloch
Rechtsanwalt Michael A.C Ashcroft

Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht | Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Arzthaftung und Versicherungsrecht in Haigerloch.

Menü