Keine Beihilfe für potenzsteigernde Arzneimittel

Krankenversicherungsrecht

Sozialrecht SGB II Leitsatz: Ein Rückforderungsanspruch wegen vermeindlich zu viel erbrachter Leistung von der Arbeitsgemeinschaft sind gegen alle in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu richten.

GRÜNDE:

Vorliegend ging es darum, dass die Arbeitsgemeinschaft einen Betrag in Höhe von 1.120,44 Euro zurückforderte. Da jedoch der Rückforderungsbescheid nur an die Eheleute und nicht an die Kinder gerichtet war, war das Gericht der Auffassung, dass damit kein ordnungsgemäßer Rückforderungsbescheid gegenüber allen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen gerichtet war. Somit konnte die Arbeitsgemeinschaft, so dass das Sozialgericht in A. nur anteilig zurückfordern. Aus einem Rückforderungsbetrag in Höhe von 1.120,44 Euro wurde ein Vergleich über 280,00 Euro gemacht. Mehr konnte die Arbeitsgemeinschaft wegen der damit erfolgten Verfristung bekommen.

(Unser Aktenzeichen: 07/00324)

Sperrung der Stromlieferung

Leitsatz: Selbst bei einem Zahlungsrückstand von 135,00 Euro gegen den Stromversorgungsträger kann die sofortige Sperrung der Stromlieferung unverhältnismäßig sein. Gründe: Eine Mutter mit einem 7 jähri …

Mehr lesen

Schmerzens­geld bei Fotos im Internet

Es ist schon manchmal wirklich dreist, was junge Leute alles an Bilder schießen und diese anschließend im Internet einstellen. Besonders dreist ist die Situation dann, wenn die betroffene Person, um d …

Mehr lesen

Wenn der Arzt daneben schnibbelt

Jeder Bürger muss in seinem Leben gelegentlich oder auch schon mal häufiger zum Arzt. Denn vor Krankheiten und dummem Gequatsche kann man sich nicht schützen. Da kann es passieren, dass dem Arzt wä …

Mehr lesen

Kontakt
  • Anwaltskanzlei Ashcroft
  • Baumäckerweg 14/3
  • 72401 Haigerloch
Rechtsanwalt Michael A.C Ashcroft

Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht | Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Arzthaftung und Versicherungsrecht in Haigerloch.

Menü