Keine Beihilfe für potenzsteigernde Arzneimittel

Krankenversicherungsrecht

Sozialrecht SGB II Leitsatz: Ein Rückforderungsanspruch wegen vermeindlich zu viel erbrachter Leistung von der Arbeitsgemeinschaft sind gegen alle in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu richten.

GRÜNDE:

Vorliegend ging es darum, dass die Arbeitsgemeinschaft einen Betrag in Höhe von 1.120,44 Euro zurückforderte. Da jedoch der Rückforderungsbescheid nur an die Eheleute und nicht an die Kinder gerichtet war, war das Gericht der Auffassung, dass damit kein ordnungsgemäßer Rückforderungsbescheid gegenüber allen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen gerichtet war. Somit konnte die Arbeitsgemeinschaft, so dass das Sozialgericht in A. nur anteilig zurückfordern. Aus einem Rückforderungsbetrag in Höhe von 1.120,44 Euro wurde ein Vergleich über 280,00 Euro gemacht. Mehr konnte die Arbeitsgemeinschaft wegen der damit erfolgten Verfristung bekommen.

(Unser Aktenzeichen: 07/00324)

Klagefrist bei Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer

Der Kläger stand seit Mai 2003 bei dem Beklagten in einem Arbeitsverhältnis als Automechaniker. Er ist taubstumm und deshalb mit einem Grad von 100 schwerbehindert. Mit Schreiben vom 13.06.2005 k …

Mehr lesen

Änderungen im Pflege­ver­sicherungs­gesetz

Pflegeversicherungsgesetz Am 14.03.2008 hat der Deutsche Bundestag das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz beschlossen. Das Gesetz geht auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 16/7439) und …

Mehr lesen

Wenn der Arzt daneben schnibbelt

Jeder Bürger muss in seinem Leben gelegentlich oder auch schon mal häufiger zum Arzt. Denn vor Krankheiten und dummem Gequatsche kann man sich nicht schützen. Da kann es passieren, dass dem Arzt wä …

Mehr lesen

Kontakt
  • Anwaltskanzlei Ashcroft
  • Baumäckerweg 14/3
  • 72401 Haigerloch
Rechtsanwalt Michael A.C Ashcroft

Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht | Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Arzthaftung und Versicherungsrecht in Haigerloch.

Menü