Praxisgebühr für Beamte ist rechtswidrig

Die Praxisgebühr für Beamte ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 1. April rechtswidrig. Für eine Eigenleistung in Höhe von zehn Euro im Quartal, wie sie auch gesetzlich Versicherte zahlen müssen, gebe es keine rechtliche Grundlage, so das Gericht. Beamte in Deutschland sind privat krankenversichert. Dennoch sind sie bisher zu einer Zahlung der Praxisgebühr verpflichtet. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Gesetzgeber bereits im Jahr 2004 aufgefordert, eine Regelung dafür zu schaffen. Nach Auffassung der Göttinger Richter hat der Gesetzgeber diese Frist ungenutzt verstreichen lassen. Der “überschaubare Zeitraum” sei “spätestens mit Ablauf des 30. September 2006 als beendet” anzusehen. Da die Kürzung der Beihilfe unzulässig sei, müsse der Dienstherr die Aufwendungen für ärztliche Leistungen nun! in voller Höhe erstatten. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles hat die Bundesfinanzdirektion Nord gegen das Göttinger Urteil Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.

VG Göttingen, Urteil vom 26.02.2008, Az: 3 A 277/07)

Kirchliche Trauung ohne Standesamt

Paare können ab dem Jahr 2009 kirchliche heiraten, ohne sich zuvor im Standesamt getraut zu haben. Der Gesetzgeber hat eine Änderung des Personenstandsrechts beschlossen, nach der eine kirchliche H …

Mehr lesen

Hörhilfen bei Schwerhörigkeit

Die Beteiligten streiten um die Versorgung des Klägers mit Hörhilfen ... hoerhilf.pdf

Mehr lesen

Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten. Sie beruht auf Koordinierungsgesprächen zwischen Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düs …

Mehr lesen

Kontakt
  • Anwaltskanzlei Ashcroft
  • Baumäckerweg 14/3
  • 72401 Haigerloch
Rechtsanwalt Michael A.C Ashcroft

Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht | Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Arzthaftung und Versicherungsrecht in Haigerloch.

Menü