Pflegeversicherung
Es muss deutlich herausgearbeitet werden, wonach die Sozialgerichte nicht an die Ergebnisse eines gerichtlichen Gutachtens gebunden sind.
In dem zu Grunde gelegten, wirklich sehr spannenden Fall vor dem Sozialgericht in N. ging es um die Einstufung eines Menschen mit einer Behinderung in die Pflegestufe II. Die gerichtlich bestellte Gutachterin bescheinigte einen Minutenaufwand im Bereich der Grundpflege von 74 Minuten, was dazu führte, dass die begehrte Einstufung in die Pflegestufe II versagt werden müsste.
Im Rahmen der Verhandlung vom 26.1.2009 konnte durch eine engagierte Darstellung des Tagesablaufes erreicht werden, dass die beklagte Krankenkasse mit Wirkung ab Januar 2009 die Pflegestufe II zuerkannte, weil ersichtlich wurde, dass die Gutachterin in einigen Bereichen eine oberflächliche Arbeit abgeliefert hatte.
(Unser Aktenzeichen: 07-114).
Wenn der Arzt daneben schnibbelt
Jeder Bürger muss in seinem Leben gelegentlich oder auch schon mal häufiger zum Arzt. Denn vor Krankheiten und dummem Gequatsche kann man sich nicht schützen. Da kann es passieren, dass dem Arzt wä …
Computer ist gebührenfrei
Nach dem VG Koblenz (vgl. dazu auch den Hinweis in AnwBl 10/2008, Seite IX) hat nun auch das VG Münster am 06. Oktober 2008 (7 K 1473/07) entschieden, dass der WDR keine Gebühren für einen in …
Betriebsrisiko in witterungsabhängigen Unternehmen
Nach § 615 BGB kann der Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung auch dann verlangen, wenn die Arbeit ausfällt und der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt. Zur Nachleistung der Arbeit ist der …