Pflegeversicherung
Es muss deutlich herausgearbeitet werden, wonach die Sozialgerichte nicht an die Ergebnisse eines gerichtlichen Gutachtens gebunden sind.
In dem zu Grunde gelegten, wirklich sehr spannenden Fall vor dem Sozialgericht in N. ging es um die Einstufung eines Menschen mit einer Behinderung in die Pflegestufe II. Die gerichtlich bestellte Gutachterin bescheinigte einen Minutenaufwand im Bereich der Grundpflege von 74 Minuten, was dazu führte, dass die begehrte Einstufung in die Pflegestufe II versagt werden müsste.
Im Rahmen der Verhandlung vom 26.1.2009 konnte durch eine engagierte Darstellung des Tagesablaufes erreicht werden, dass die beklagte Krankenkasse mit Wirkung ab Januar 2009 die Pflegestufe II zuerkannte, weil ersichtlich wurde, dass die Gutachterin in einigen Bereichen eine oberflächliche Arbeit abgeliefert hatte.
(Unser Aktenzeichen: 07-114).
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
In jüngster Zeit häufen sich die Berichterstattungen über Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Die Bedeutung eines derartigen “Papiers” kann nicht hoch genug eingeschätzt werden ... Gesamter Beitrag …
Blinde haben Anspruch auf einen Blindenführhund
Blinde haben Anspruch auf einen Blindenführhund, Langstock reicht zur Orientierung nicht (immer) aus Auch Blinde, die sich nach einem Mobilitätstraining mit einem Langstock invertrauter Umgebung b …
Eintrittsrecht Rechtschutz bei Kündigungsandrohung
Der Arbeitgeber teilte dem Kläger mit, dass aufgrund eines "Restrukturierungsprogrammes" und "der damit verbundenen Stellenreduzierung" beabsichtigt sei, ihm zu kündigen, falls er nicht einen ihm a …