Pflegeversicherung
Es muss deutlich herausgearbeitet werden, wonach die Sozialgerichte nicht an die Ergebnisse eines gerichtlichen Gutachtens gebunden sind.
In dem zu Grunde gelegten, wirklich sehr spannenden Fall vor dem Sozialgericht in N. ging es um die Einstufung eines Menschen mit einer Behinderung in die Pflegestufe II. Die gerichtlich bestellte Gutachterin bescheinigte einen Minutenaufwand im Bereich der Grundpflege von 74 Minuten, was dazu führte, dass die begehrte Einstufung in die Pflegestufe II versagt werden müsste.
Im Rahmen der Verhandlung vom 26.1.2009 konnte durch eine engagierte Darstellung des Tagesablaufes erreicht werden, dass die beklagte Krankenkasse mit Wirkung ab Januar 2009 die Pflegestufe II zuerkannte, weil ersichtlich wurde, dass die Gutachterin in einigen Bereichen eine oberflächliche Arbeit abgeliefert hatte.
(Unser Aktenzeichen: 07-114).
Altersstaffeln im Tarifvertrag
Computer ist gebührenfrei Nach dem VG Koblenz (vgl. dazu auch den Hinweis in AnwBl 10/2008, Seite IX) hat nun auch das VG Münster am 06. Oktober 2008 (7 K 1473/07) entschieden, dass der WDR keine G …
Bußgeld
Dem Mandanten war vorgeworfen, am 6. Dezember 2007 um 9.12 Uhr den Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt zu haben. Es wurde ein Bußgeld verhängt. GRÜNDE: In der Hau …
Taxifahrer prügelt auf Fahrgast ein
Leitsatz 1: Wer als Taxifahrer auf einen Fahrgast einprügelt, kann zu einer empfindlichen Schmerzensgeldzahlung verurteilt werden. GRÜNDE: Auf der Grundlage des Urteils des Amtsgerichts Aachen wurde e …