Pflegeversicherung
Es muss deutlich herausgearbeitet werden, wonach die Sozialgerichte nicht an die Ergebnisse eines gerichtlichen Gutachtens gebunden sind.
In dem zu Grunde gelegten, wirklich sehr spannenden Fall vor dem Sozialgericht in N. ging es um die Einstufung eines Menschen mit einer Behinderung in die Pflegestufe II. Die gerichtlich bestellte Gutachterin bescheinigte einen Minutenaufwand im Bereich der Grundpflege von 74 Minuten, was dazu führte, dass die begehrte Einstufung in die Pflegestufe II versagt werden müsste.
Im Rahmen der Verhandlung vom 26.1.2009 konnte durch eine engagierte Darstellung des Tagesablaufes erreicht werden, dass die beklagte Krankenkasse mit Wirkung ab Januar 2009 die Pflegestufe II zuerkannte, weil ersichtlich wurde, dass die Gutachterin in einigen Bereichen eine oberflächliche Arbeit abgeliefert hatte.
(Unser Aktenzeichen: 07-114).
Sperrung der Stromlieferung
Leitsatz: Selbst bei einem Zahlungsrückstand von 135,00 Euro gegen den Stromversorgungsträger kann die sofortige Sperrung der Stromlieferung unverhältnismäßig sein. Gründe: Eine Mutter mit einem 7 jähri …
Teure Handyfotos
Liebe Haigerlocher Mitbürgerinnen und Mitbürger, nicht nur, dass ein Smartphone selbst schon eine ganze Menge Geld kostet, auch die damit gemachten Fotos können, falls sie unbedacht ins Internet ge …
Verdachtskündigung
Sachverhaltsaufklärung vor Ausspruch einer Verdachtskündigung Will ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter wegen des Verdachts einer schweren Verfehlung oder Straftat kündigen (Verdachtskündigung), muss er den …