Sachverhaltsaufklärung vor Ausspruch einer Verdachtskündigung
Will ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter wegen des Verdachts einer schweren Verfehlung oder Straftat kündigen (Verdachtskündigung), muss er den Sachverhalt intensiv aufklären und alle Personen befragen, die an dem Vorfall beteiligt waren oder über ihn Kenntnis haben.
Dies geht aus einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Juni 2008 hervor (AZ: 4/12 Sa 523/07).
Betriebsrisiko in witterungsabhängigen Unternehmen
Nach § 615 BGB kann der Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung auch dann verlangen, wenn die Arbeit ausfällt und der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt. Zur Nachleistung der Arbeit ist der …
Der hilfsbereite Taxifahrer und seine Folgen
Ein Taxifahrer hatte eine Fahrt in einer Stadt in unmittelbarer Nähe von Aachen durchzuführen. Als er vor einer Kneipe erschien erhielt er den Hinweis, dass eine volltrunkene Frau aus dieser Kneipe v …
Wenn die Pfunde purzeln sollen
Derzeit betreiben wir vor dem Sozialgericht Aachen eine Vielzahl von Verfahren, wo die betroffenen Mandanten eine sogenannte Roux-Y-Magenbypass-Operation über sich ergehen lassen wollen ... pfunde.pdf