Sachverhaltsaufklärung vor Ausspruch einer Verdachtskündigung
Will ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter wegen des Verdachts einer schweren Verfehlung oder Straftat kündigen (Verdachtskündigung), muss er den Sachverhalt intensiv aufklären und alle Personen befragen, die an dem Vorfall beteiligt waren oder über ihn Kenntnis haben.
Dies geht aus einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Juni 2008 hervor (AZ: 4/12 Sa 523/07).
Verbrennung nach Sonnenbankbesuch
Für eine Verbrennung I. bis II. Grades nach Sonnenbankbesuch sowie eine 14-tätige Arbeitsunfähigkeit konnte ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 1.500,00 Euro außergerichtlich erzielt werden. GRÜN …
Internetabzocke und Abmahnanwälte
Die falsche Taste im Internet, ob bewusst oder unbewusst, kann immer wieder richtig teuer werden ... Gesamter Beitrag
Leitsatz Sozialrecht SGB II
Leitsatz: Ein Rückforderungsanspruch wegen vermeindlich zu viel erbrachter Leistung von der Arbeitsgemeinschaft sind gegen alle in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu richten. GRÜNDE: V …