Sachverhaltsaufklärung vor Ausspruch einer Verdachtskündigung
Will ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter wegen des Verdachts einer schweren Verfehlung oder Straftat kündigen (Verdachtskündigung), muss er den Sachverhalt intensiv aufklären und alle Personen befragen, die an dem Vorfall beteiligt waren oder über ihn Kenntnis haben.
Dies geht aus einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Juni 2008 hervor (AZ: 4/12 Sa 523/07).
Arzt im Bereitschaftsdienst haftet
Ein Arzt kann zu Schadensersatz verpflichtet sein, wenn er einen akuten Herzinfarkt übersieht. Im Streitfall hatte ein 34 jähriger Mann frühmorgens wegen verschiedener Beschwerden den Be …
Unterhaltspflicht
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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
In jüngster Zeit häufen sich die Berichterstattungen über Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Die Bedeutung eines derartigen “Papiers” kann nicht hoch genug eingeschätzt werden ... Gesamter Beitrag …