Sachverhaltsaufklärung vor Ausspruch einer Verdachtskündigung
Will ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter wegen des Verdachts einer schweren Verfehlung oder Straftat kündigen (Verdachtskündigung), muss er den Sachverhalt intensiv aufklären und alle Personen befragen, die an dem Vorfall beteiligt waren oder über ihn Kenntnis haben.
Dies geht aus einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Juni 2008 hervor (AZ: 4/12 Sa 523/07).
Schmerzensgeld bei Fotos im Internet
Es ist schon manchmal wirklich dreist, was junge Leute alles an Bilder schießen und diese anschließend im Internet einstellen. Besonders dreist ist die Situation dann, wenn die betroffene Person, um d …
Hörhilfen bei Schwerhörigkeit
Die Beteiligten streiten um die Versorgung des Klägers mit Hörhilfen ... hoerhilf.pdf
Leitsatz Sozialrecht SGB II
Leitsatz: Ein Rückforderungsanspruch wegen vermeindlich zu viel erbrachter Leistung von der Arbeitsgemeinschaft sind gegen alle in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu richten. GRÜNDE: V …