Sachverhaltsaufklärung vor Ausspruch einer Verdachtskündigung
Will ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter wegen des Verdachts einer schweren Verfehlung oder Straftat kündigen (Verdachtskündigung), muss er den Sachverhalt intensiv aufklären und alle Personen befragen, die an dem Vorfall beteiligt waren oder über ihn Kenntnis haben.
Dies geht aus einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Juni 2008 hervor (AZ: 4/12 Sa 523/07).
Berufsunfähigkeit
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung und/oder private Krankenversicherung abschließen will (muss), ist gut beraten, wenn er die Gesundheitsfragen im Antrag korrekt beantwortet. Falls nicht, m …
Verkehrsunfälle
Liebe Haigerlocher Mitbürger, verkehrsunfälle sind bedauerlicherweise an der Tagesordnung. Wer allerdings meint, die Abwicklung eines Verkehrsunfalles könne ganz „locker vom Hocker“ durchgeführt werden, …
Bußgeld
Dem Mandanten war vorgeworfen, am 6. Dezember 2007 um 9.12 Uhr den Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt zu haben. Es wurde ein Bußgeld verhängt. GRÜNDE: In der Hau …