Sachverhaltsaufklärung vor Ausspruch einer Verdachtskündigung
Will ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter wegen des Verdachts einer schweren Verfehlung oder Straftat kündigen (Verdachtskündigung), muss er den Sachverhalt intensiv aufklären und alle Personen befragen, die an dem Vorfall beteiligt waren oder über ihn Kenntnis haben.
Dies geht aus einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Juni 2008 hervor (AZ: 4/12 Sa 523/07).
Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall
Allgemeines Zivilrecht Leitsatz 2: Angesichts der schweren Verletzungen bei unserem Mandaten aus einem Verkehrsunfall hat das Oberlandesgericht Köln unter Abänderung des vorangegangenen Urteils des L …
Schwerbehindert und dennoch kein Ausweis?
Die Städteregion Aachen und auch die Kreise (früher im Wesentlichen die Versorgungsämter) werden monatlich mit einer Riesenflut von Anträgen zur Feststellung einer Schwerbehinderung überschüttet ... Gesam …
Bußgeld
Dem Mandanten war vorgeworfen, am 6. Dezember 2007 um 9.12 Uhr den Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt zu haben. Es wurde ein Bußgeld verhängt. GRÜNDE: In der Hau …