Verdachtskündigung

Sachverhaltsaufklärung vor Ausspruch einer Verdachtskündigung

Will ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter wegen des Verdachts einer schweren Verfehlung oder Straftat kündigen (Verdachtskündigung), muss er den Sachverhalt intensiv aufklären und alle Personen befragen, die an dem Vorfall beteiligt waren oder über ihn Kenntnis haben.

Dies geht aus einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Juni 2008 hervor (AZ: 4/12 Sa 523/07).

Parken für Schwerbehinderte

Schwerbehindertenrecht Für das Merkzeichen “aG” reicht es nicht, wenn der Betroffene Schwierigkeiten hat, aus einem PKW Ein- und Auszusteigen. Für die Frage des Merkzeichens “aG” kommt es alleine auf die Einsc …

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Betrieb mit Leiharbeitnehmern

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Computer ist gebührenfrei

Nach dem VG Koblenz (vgl. dazu auch den Hinweis in AnwBl 10/2008, Seite IX) hat nun auch das VG Münster am 06. Oktober 2008 (7 K 1473/07) entschieden, dass der WDR keine Gebühren für einen in …

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Rechtsanwalt Michael A.C Ashcroft

Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht | Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Arzthaftung und Versicherungsrecht in Haigerloch.

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