Verdachtskündigung

Sachverhaltsaufklärung vor Ausspruch einer Verdachtskündigung

Will ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter wegen des Verdachts einer schweren Verfehlung oder Straftat kündigen (Verdachtskündigung), muss er den Sachverhalt intensiv aufklären und alle Personen befragen, die an dem Vorfall beteiligt waren oder über ihn Kenntnis haben.

Dies geht aus einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Juni 2008 hervor (AZ: 4/12 Sa 523/07).

Kündigung nach Bagatell­diebstahl

Berufs-, Arbeitsräume, Werkshallen und Labors verführen durch ihre Ausstattung immer wieder zu Diebstählen. Die gestohlenen Güter sind Werkzeuge, Arbeitsmaterialien bis hin zu Computern. In Kra …

Mehr lesen

Wenn die Pfunde purzeln sollen

Derzeit betreiben wir vor dem Sozialgericht Aachen eine Vielzahl von Verfahren, wo die betroffenen Mandanten eine sogenannte Roux-Y-Magenbypass-Operation über sich ergehen lassen wollen ... pfunde.pdf

Mehr lesen

Leitsatz Sozialrecht SGB II

Leitsatz: Ein Rückforderungsanspruch wegen vermeindlich zu viel erbrachter Leistung von der Arbeitsgemeinschaft sind gegen alle in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu richten. GRÜNDE: V …

Mehr lesen

Kontakt
  • Anwaltskanzlei Ashcroft
  • Baumäckerweg 14/3
  • 72401 Haigerloch
Rechtsanwalt Michael A.C Ashcroft

Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht | Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Arzthaftung und Versicherungsrecht in Haigerloch.

Menü