Sachverhaltsaufklärung vor Ausspruch einer Verdachtskündigung
Will ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter wegen des Verdachts einer schweren Verfehlung oder Straftat kündigen (Verdachtskündigung), muss er den Sachverhalt intensiv aufklären und alle Personen befragen, die an dem Vorfall beteiligt waren oder über ihn Kenntnis haben.
Dies geht aus einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Juni 2008 hervor (AZ: 4/12 Sa 523/07).
Zweigstelle in Albstadt
Nach dem Todesfall von Frau Rechtsanwältin Heidi Neumann wurde Rechtsanwalt Michael A.C. Ashcroft von der Rechtsanwaltskammer Tübingen zum Kanzleiabwickler eingesetzt und hat nunmehr die Kanzlei als Z …
Wenn das Beissen gefährlich wird
Liebe Haigerlocher Mitbürgerinnen und Mitbürger, ein Mann biss herzhaft in ein beim Bäcker gekauftes Kirschplunderstück, ein Gebäck mit Kirschfüllung. Bei der Fertigung war jedoch ein einzelner Kirsc …
Wenn die Pfunde purzeln sollen
Derzeit betreiben wir vor dem Sozialgericht Aachen eine Vielzahl von Verfahren, wo die betroffenen Mandanten eine sogenannte Roux-Y-Magenbypass-Operation über sich ergehen lassen wollen ... pfunde.pdf