Pflegeversicherungsgesetz
Am 14.03.2008 hat der Deutsche Bundestag das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz beschlossen. Das Gesetz geht auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 16/7439) und Änderungsvorschläge des Ausschusses für Gesundheit (BT-Drs 16/8525) zurück. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und wird - von wenigen Ausnahmen abgesehen - am 01.07.2008 in Kraft treten...
Kirchliche Trauung ohne Standesamt
Paare können ab dem Jahr 2009 kirchliche heiraten, ohne sich zuvor im Standesamt getraut zu haben. Der Gesetzgeber hat eine Änderung des Personenstandsrechts beschlossen, nach der eine kirchliche H …
Arbeitszeugnis – Zwischenzeugnis ist Maßstab
Entscheidend ist nicht nur, was gesagt wird, sondern auch wie es gesagt wird. Der Arbeitgeber ist beim Arbeitszeugnis an frühere Bewertungen aus einem Zwischenzeugnis gebunden. Das hat das …
Recht auf Wahl der Reha-Klinik
GKV hat Wünsche der Versicherten bei Wahl der Reha-Klinik zu berücksichtigen Der Kläger leidet an einem komplexen und chronischen Krankheitsbild. Im Jahre 1997 war dem Kläger ein stationäres Heil …