Pflegeversicherungsgesetz
Am 14.03.2008 hat der Deutsche Bundestag das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz beschlossen. Das Gesetz geht auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 16/7439) und Änderungsvorschläge des Ausschusses für Gesundheit (BT-Drs 16/8525) zurück. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und wird - von wenigen Ausnahmen abgesehen - am 01.07.2008 in Kraft treten...
Betriebsrisiko in witterungsabhängigen Unternehmen
Nach § 615 BGB kann der Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung auch dann verlangen, wenn die Arbeit ausfällt und der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt. Zur Nachleistung der Arbeit ist der …
Gesamtwert der vollstationären Versorgung
Pflegeversicherungsgesetz Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheiten des einz …
Ausbildungsvergütung im Krankenpflegebereich
Die Beklagte bildete die Klägerin als Gesundheits- und Krankenpflegerin aus. Die vereinbarte Ausbildungsvergütung unterschritt das Tarifniveau um 35,65 %. Der monatliche Unterschiedsbetrag belief s …