Pflegeversicherungsgesetz
Am 14.03.2008 hat der Deutsche Bundestag das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz beschlossen. Das Gesetz geht auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 16/7439) und Änderungsvorschläge des Ausschusses für Gesundheit (BT-Drs 16/8525) zurück. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und wird - von wenigen Ausnahmen abgesehen - am 01.07.2008 in Kraft treten...
Das Verlöbnis der Verlobten
Alles rund um ein Eheversprechen nennt man Verlobung. Obwohl man noch nicht verheiratet ist sollte man nicht meinen, dass man so ganz locker ein Verlöbnis auflösen kann, nur weil man einen " …
Teure Handyfotos
Liebe Haigerlocher Mitbürgerinnen und Mitbürger, nicht nur, dass ein Smartphone selbst schon eine ganze Menge Geld kostet, auch die damit gemachten Fotos können, falls sie unbedacht ins Internet ge …
Gesamtwert der vollstationären Versorgung
Pflegeversicherungsgesetz Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheiten des einz …