Pflegerecht
Zur Frage, ob eine gewährte Verpflegung während eines stationären Krankenhausaufenthalts als Einkommen zu berücksichtigen ist.
Das Bundessozialgericht hatte über die Frage zu entscheiden, ob die gewährte Verpflegung durch Kost und Logis während eines Krankenhausaufenthalts als Einkommen zu berücksichtigen ist. Hierzu ist mitzuteilen, wonach bis zur Änderung von § 4 und 5 ALG II-V die im Krankenhaus gewährte Verpflegung nicht als Einkommen zu berücksichtigen war, da dies nicht im Rahmen der Verordnung explizit aufgenommen worden war. Dies hat sich seit dem 1.1.2008 zu Lasten des Hilfeempfängers geändert, allerdings muss man dann auf der Ausgabenseite berücksichtigen, wonach der Hilfeempfänger die für den Aufenthalt im Krankenhaus zu entrichtenden 10,00 Euro Einkommensmindernd ansetzen kann.
(Unser Aktenzeichen: 07/817)
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