Pflegerecht
Zur Frage, ob eine gewährte Verpflegung während eines stationären Krankenhausaufenthalts als Einkommen zu berücksichtigen ist.
Das Bundessozialgericht hatte über die Frage zu entscheiden, ob die gewährte Verpflegung durch Kost und Logis während eines Krankenhausaufenthalts als Einkommen zu berücksichtigen ist. Hierzu ist mitzuteilen, wonach bis zur Änderung von § 4 und 5 ALG II-V die im Krankenhaus gewährte Verpflegung nicht als Einkommen zu berücksichtigen war, da dies nicht im Rahmen der Verordnung explizit aufgenommen worden war. Dies hat sich seit dem 1.1.2008 zu Lasten des Hilfeempfängers geändert, allerdings muss man dann auf der Ausgabenseite berücksichtigen, wonach der Hilfeempfänger die für den Aufenthalt im Krankenhaus zu entrichtenden 10,00 Euro Einkommensmindernd ansetzen kann.
(Unser Aktenzeichen: 07/817)
Schwerbehindert und dennoch kein Ausweis?
Die Städteregion Aachen und auch die Kreise (früher im Wesentlichen die Versorgungsämter) werden monatlich mit einer Riesenflut von Anträgen zur Feststellung einer Schwerbehinderung überschüttet ... Gesam …
Änderungen im Pflegeversicherungsgesetz
Pflegeversicherungsgesetz Am 14.03.2008 hat der Deutsche Bundestag das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz beschlossen. Das Gesetz geht auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 16/7439) und …
Urlaubsabgeltung trotz krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
Die Klägerin erlitt im Juni 2006 einen Schlaganfall und war über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus zumindest bis August 2007 durchgehend arbeitsunfähig. Die Klägerin verlangt mit ihrer Klage u. a …