Sachverhaltsaufklärung vor Ausspruch einer Verdachtskündigung
Will ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter wegen des Verdachts einer schweren Verfehlung oder Straftat kündigen (Verdachtskündigung), muss er den Sachverhalt intensiv aufklären und alle Personen befragen, die an dem Vorfall beteiligt waren oder über ihn Kenntnis haben.
Dies geht aus einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Juni 2008 hervor (AZ: 4/12 Sa 523/07).
Wenn die Pfunde purzeln sollen
Derzeit betreiben wir vor dem Sozialgericht Aachen eine Vielzahl von Verfahren, wo die betroffenen Mandanten eine sogenannte Roux-Y-Magenbypass-Operation über sich ergehen lassen wollen ... pfunde.pdf
Änderungen im Pflegeversicherungsgesetz
Pflegeversicherungsgesetz Am 14.03.2008 hat der Deutsche Bundestag das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz beschlossen. Das Gesetz geht auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 16/7439) und …
Faustschlag bei Fußballspiel
Leitsatz: Unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 50 % hat das Amtsgericht in G. für einen Faustschlag bei einem Fußballspiel mit einer 4-tägigen stationären Behandlung zur Beobachtung im Kran …