Verdachtskündigung

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Sachverhaltsaufklärung vor Ausspruch einer Verdachtskündigung

Will ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter wegen des Verdachts einer schweren Verfehlung oder Straftat kündigen (Verdachtskündigung), muss er den Sachverhalt intensiv aufklären und alle Personen befragen, die an dem Vorfall beteiligt waren oder über ihn Kenntnis haben.

Dies geht aus einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Juni 2008 hervor (AZ: 4/12 Sa 523/07).

Urlaubs­abgeltung trotz krankheits­bedingter Arbeits­unfähigkeit

Die Klägerin erlitt im Juni 2006 einen Schlaganfall und war über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus zumindest bis August 2007 durchgehend arbeitsunfähig. Die Klägerin verlangt mit ihrer Klage u. a …

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Sperrung der Stromlieferung

Leitsatz: Selbst bei einem Zahlungsrückstand von 135,00 Euro gegen den Stromversorgungsträger kann die sofortige Sperrung der Stromlieferung unverhältnismäßig sein. Gründe: Eine Mutter mit einem 7 jähri …

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Wenn der Detektiv zweimal klingelt!

Es ist schon manchmal für den Arbeitgeber sehr schwer, wenn er den Verdacht hegt, dass sein Arbeitnehmer trotz Krankheit entweder nebenbei arbeitet oder eine andere Beschäftigung (Besuch einer H …

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Michael A.C Ashcroft, Lawyer

Specialist lawyer for family law and social law | lawyer for labour law, medical malpractice and insurance law in Haigerloch.

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