Sachverhaltsaufklärung vor Ausspruch einer Verdachtskündigung
Will ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter wegen des Verdachts einer schweren Verfehlung oder Straftat kündigen (Verdachtskündigung), muss er den Sachverhalt intensiv aufklären und alle Personen befragen, die an dem Vorfall beteiligt waren oder über ihn Kenntnis haben.
Dies geht aus einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Juni 2008 hervor (AZ: 4/12 Sa 523/07).
Verkehrsunfälle
Liebe Haigerlocher Mitbürger, verkehrsunfälle sind bedauerlicherweise an der Tagesordnung. Wer allerdings meint, die Abwicklung eines Verkehrsunfalles könne ganz „locker vom Hocker“ durchgeführt werden, …
Gesamtwert der vollstationären Versorgung
Pflegeversicherungsgesetz Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheiten des einz …
Klagefrist bei Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer
Der Kläger stand seit Mai 2003 bei dem Beklagten in einem Arbeitsverhältnis als Automechaniker. Er ist taubstumm und deshalb mit einem Grad von 100 schwerbehindert. Mit Schreiben vom 13.06.2005 k …