Sachverhaltsaufklärung vor Ausspruch einer Verdachtskündigung
Will ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter wegen des Verdachts einer schweren Verfehlung oder Straftat kündigen (Verdachtskündigung), muss er den Sachverhalt intensiv aufklären und alle Personen befragen, die an dem Vorfall beteiligt waren oder über ihn Kenntnis haben.
Dies geht aus einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Juni 2008 hervor (AZ: 4/12 Sa 523/07).
Kirchliche Trauung ohne Standesamt
Paare können ab dem Jahr 2009 kirchliche heiraten, ohne sich zuvor im Standesamt getraut zu haben. Der Gesetzgeber hat eine Änderung des Personenstandsrechts beschlossen, nach der eine kirchliche H …
Rettungsanker Hartz IV?
Wer die Presseberichte in den vergangenen Tagen ein wenig aufmerksam verfolgt hat, hat mitbekommen, dass das Bundesverfassungsgericht die SGB-II-Gesetze... Gesamter Beitrag lesen
Befristung eines Arbeitsvertrags
Nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nur mündlich die Befristung eines Arbeitsvertrags, so i …