Für eine Verbrennung I. bis II. Grades nach Sonnenbankbesuch sowie eine 14-tätige Arbeitsunfähigkeit konnte ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 1.500,00 Euro außergerichtlich erzielt werden.
GRÜNDE:
Die Mandantin erlitt während eines Besuches beim Sonnenstudio Hautverbrennungen I. und II. Grades. Sie war für die Dauer von 14 Tagen arbeitsunfähig und musste für weitere 4 Wochen danach die verbrannten Hautstellen mit Creme’s behandeln. Wegen der schwierigen Beweislastsituation konnte hier ein außergerichtlicher Vergleich in Höhe von 1.500,00 Euro erzielt werden
(Unser Aktenzeichen zu diesem Fall 07/00082)
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
In jüngster Zeit häufen sich die Berichterstattungen über Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Die Bedeutung eines derartigen “Papiers” kann nicht hoch genug eingeschätzt werden ... Gesamter Beitrag …
Computer ist gebührenfrei
Nach dem VG Koblenz (vgl. dazu auch den Hinweis in AnwBl 10/2008, Seite IX) hat nun auch das VG Münster am 06. Oktober 2008 (7 K 1473/07) entschieden, dass der WDR keine Gebühren für einen in …
Arzt im Bereitschaftsdienst haftet
Ein Arzt kann zu Schadensersatz verpflichtet sein, wenn er einen akuten Herzinfarkt übersieht. Im Streitfall hatte ein 34 jähriger Mann frühmorgens wegen verschiedener Beschwerden den Be …