Für eine Verbrennung I. bis II. Grades nach Sonnenbankbesuch sowie eine 14-tätige Arbeitsunfähigkeit konnte ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 1.500,00 Euro außergerichtlich erzielt werden.
GRÜNDE:
Die Mandantin erlitt während eines Besuches beim Sonnenstudio Hautverbrennungen I. und II. Grades. Sie war für die Dauer von 14 Tagen arbeitsunfähig und musste für weitere 4 Wochen danach die verbrannten Hautstellen mit Creme’s behandeln. Wegen der schwierigen Beweislastsituation konnte hier ein außergerichtlicher Vergleich in Höhe von 1.500,00 Euro erzielt werden
(Unser Aktenzeichen zu diesem Fall 07/00082)
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
In jüngster Zeit häufen sich die Berichterstattungen über Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Die Bedeutung eines derartigen “Papiers” kann nicht hoch genug eingeschätzt werden ... Gesamter Beitrag …
Sozialrecht Pflege
Pflegeversicherung Es muss deutlich herausgearbeitet werden, wonach die Sozialgerichte nicht an die Ergebnisse eines gerichtlichen Gutachtens gebunden sind. In dem zu Grunde gelegten, wirklich sehr …
Eigenbedarfkündigung wegen Wohnbedarfs von Familienangehörigen
Bundesgerichtshof zur Eigenbedarfskündigung wegen Wohnbedarfs von Familienangehörigen Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die Eigenbedarfskündigung wegen des Wohnbedarfs einer Nichte de …