Verbrennung nach Sonnenbankbesuch

Attention: the blog is only available in the German language

Für eine Verbrennung I. bis II. Grades nach Sonnenbankbesuch sowie eine 14-tätige Arbeitsunfähigkeit konnte ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 1.500,00 Euro außergerichtlich erzielt werden.

GRÜNDE:

Die Mandantin erlitt während eines Besuches beim Sonnenstudio Hautverbrennungen I. und II. Grades. Sie war für die Dauer von 14 Tagen arbeitsunfähig und musste für weitere 4 Wochen danach die verbrannten Hautstellen mit Creme’s behandeln. Wegen der schwierigen Beweislastsituation konnte hier ein außergerichtlicher Vergleich in Höhe von 1.500,00 Euro erzielt werden

(Unser Aktenzeichen zu diesem Fall 07/00082)

Der hilfsbereite Taxifahrer und seine Folgen

Ein Taxifahrer hatte eine Fahrt in einer Stadt in unmittelbarer Nähe von Aachen durchzuführen. Als er vor einer Kneipe erschien erhielt er den Hinweis, dass eine volltrunkene Frau aus dieser Kneipe v …

Read more

Tages- und Nachtpflege

Pflegeversicherungsgesetz Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege (ein, schließlich Beförderung von und zur Einrichtung), wenn häusliche Pflege nicht in …

Read more

Das Verlöbnis der Verlobten

Alles rund um ein Eheversprechen nennt man Verlobung. Obwohl man noch nicht verheiratet ist sollte man nicht meinen, dass man so ganz locker ein Verlöbnis auflösen kann, nur weil man einen " …

Read more

Contact
  • Michael A.C. Ashcroft, Lawyer
  • Baumäckerweg 14/3
  • 72401 Haigerloch
Michael A.C Ashcroft, Lawyer

Specialist lawyer for family law and social law | lawyer for labour law, medical malpractice and insurance law in Haigerloch.

Menu