Allgemeines Zivilrecht
Leitsatz 2:
Angesichts der schweren Verletzungen bei unserem Mandaten aus einem Verkehrsunfall hat das Oberlandesgericht Köln unter Abänderung des vorangegangenen Urteils des Landgerichts Aachen unserem Mandanten insgesamt 80.000,00 Euro Schmerzensgeld zuerkannt.
GRÜNDE:
Unser Mandant wurde anlässlich eines Verkehrsunfalles aus dem Jahr 2004 schwer verletzt. Das Landgericht Aachen hatte unserem Mandanten jedoch Schmerzensgeld in Höhe von grade 30.000,00 Euro zugestanden, diesen Betrag sah der Senat beim OLG Köln als völlig verfehlt an und hob das Urteil auf. Dabei hat der Senat des OLG Köln konsequent seine bisherige Rechtsprechung fortgesetzt, im Rahmen dessen die Schmerzensgeldansprüche insgesamt angemessen zu erhöhen sind.
Unser Zeichen: 04/00787
Gesamtwert der vollstationären Versorgung
Pflegeversicherungsgesetz Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheiten des einz …
Befristung eines Arbeitsvertrags
Nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nur mündlich die Befristung eines Arbeitsvertrags, so i …
Keine Beihilfe für potenzsteigernde Arzneimittel
Krankenversicherungsrecht Sozialrecht SGB II Leitsatz: Ein Rückforderungsanspruch wegen vermeindlich zu viel erbrachter Leistung von der Arbeitsgemeinschaft sind gegen alle in der Bedarfsgemeinschaft …