Allgemeines Zivilrecht
Leitsatz 2:
Angesichts der schweren Verletzungen bei unserem Mandaten aus einem Verkehrsunfall hat das Oberlandesgericht Köln unter Abänderung des vorangegangenen Urteils des Landgerichts Aachen unserem Mandanten insgesamt 80.000,00 Euro Schmerzensgeld zuerkannt.
GRÜNDE:
Unser Mandant wurde anlässlich eines Verkehrsunfalles aus dem Jahr 2004 schwer verletzt. Das Landgericht Aachen hatte unserem Mandanten jedoch Schmerzensgeld in Höhe von grade 30.000,00 Euro zugestanden, diesen Betrag sah der Senat beim OLG Köln als völlig verfehlt an und hob das Urteil auf. Dabei hat der Senat des OLG Köln konsequent seine bisherige Rechtsprechung fortgesetzt, im Rahmen dessen die Schmerzensgeldansprüche insgesamt angemessen zu erhöhen sind.
Unser Zeichen: 04/00787
Rettungsanker Hartz IV?
Wer die Presseberichte in den vergangenen Tagen ein wenig aufmerksam verfolgt hat, hat mitbekommen, dass das Bundesverfassungsgericht die SGB-II-Gesetze... Gesamter Beitrag lesen
Blinde haben Anspruch auf einen Blindenführhund
Blinde haben Anspruch auf einen Blindenführhund, Langstock reicht zur Orientierung nicht (immer) aus Auch Blinde, die sich nach einem Mobilitätstraining mit einem Langstock invertrauter Umgebung b …
Kündigung nach Bagatelldiebstahl
Berufs-, Arbeitsräume, Werkshallen und Labors verführen durch ihre Ausstattung immer wieder zu Diebstählen. Die gestohlenen Güter sind Werkzeuge, Arbeitsmaterialien bis hin zu Computern. In Kra …