Allgemeines Zivilrecht
Leitsatz 2:
Angesichts der schweren Verletzungen bei unserem Mandaten aus einem Verkehrsunfall hat das Oberlandesgericht Köln unter Abänderung des vorangegangenen Urteils des Landgerichts Aachen unserem Mandanten insgesamt 80.000,00 Euro Schmerzensgeld zuerkannt.
GRÜNDE:
Unser Mandant wurde anlässlich eines Verkehrsunfalles aus dem Jahr 2004 schwer verletzt. Das Landgericht Aachen hatte unserem Mandanten jedoch Schmerzensgeld in Höhe von grade 30.000,00 Euro zugestanden, diesen Betrag sah der Senat beim OLG Köln als völlig verfehlt an und hob das Urteil auf. Dabei hat der Senat des OLG Köln konsequent seine bisherige Rechtsprechung fortgesetzt, im Rahmen dessen die Schmerzensgeldansprüche insgesamt angemessen zu erhöhen sind.
Unser Zeichen: 04/00787
Parken für Schwerbehinderte
Schwerbehindertenrecht Für das Merkzeichen “aG” reicht es nicht, wenn der Betroffene Schwierigkeiten hat, aus einem PKW Ein- und Auszusteigen. Für die Frage des Merkzeichens “aG” kommt es alleine auf die Einsc …
Urlaubsabgeltung trotz krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
Die Klägerin erlitt im Juni 2006 einen Schlaganfall und war über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus zumindest bis August 2007 durchgehend arbeitsunfähig. Die Klägerin verlangt mit ihrer Klage u. a …
Befristung eines Arbeitsvertrags
Nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nur mündlich die Befristung eines Arbeitsvertrags, so i …