Allgemeines Zivilrecht
Leitsatz 2:
Angesichts der schweren Verletzungen bei unserem Mandaten aus einem Verkehrsunfall hat das Oberlandesgericht Köln unter Abänderung des vorangegangenen Urteils des Landgerichts Aachen unserem Mandanten insgesamt 80.000,00 Euro Schmerzensgeld zuerkannt.
GRÜNDE:
Unser Mandant wurde anlässlich eines Verkehrsunfalles aus dem Jahr 2004 schwer verletzt. Das Landgericht Aachen hatte unserem Mandanten jedoch Schmerzensgeld in Höhe von grade 30.000,00 Euro zugestanden, diesen Betrag sah der Senat beim OLG Köln als völlig verfehlt an und hob das Urteil auf. Dabei hat der Senat des OLG Köln konsequent seine bisherige Rechtsprechung fortgesetzt, im Rahmen dessen die Schmerzensgeldansprüche insgesamt angemessen zu erhöhen sind.
Unser Zeichen: 04/00787
Kirchliche Trauung ohne Standesamt
Paare können ab dem Jahr 2009 kirchliche heiraten, ohne sich zuvor im Standesamt getraut zu haben. Der Gesetzgeber hat eine Änderung des Personenstandsrechts beschlossen, nach der eine kirchliche H …
Lorenzos Öl
GKV-Versicherte haben Anspruch auf "Lorenzo's Öl" Neben dem LSG Hessen (siehe auch unseren Newsletter 02/2007) hat das LSG Sachsen-Anhalt entschieden, dass die Krankenkassen die Kosten für eine B …
Zweigstelle in Albstadt
Nach dem Todesfall von Frau Rechtsanwältin Heidi Neumann wurde Rechtsanwalt Michael A.C. Ashcroft von der Rechtsanwaltskammer Tübingen zum Kanzleiabwickler eingesetzt und hat nunmehr die Kanzlei als Z …