Allgemeines Zivilrecht
Leitsatz 2:
Angesichts der schweren Verletzungen bei unserem Mandaten aus einem Verkehrsunfall hat das Oberlandesgericht Köln unter Abänderung des vorangegangenen Urteils des Landgerichts Aachen unserem Mandanten insgesamt 80.000,00 Euro Schmerzensgeld zuerkannt.
GRÜNDE:
Unser Mandant wurde anlässlich eines Verkehrsunfalles aus dem Jahr 2004 schwer verletzt. Das Landgericht Aachen hatte unserem Mandanten jedoch Schmerzensgeld in Höhe von grade 30.000,00 Euro zugestanden, diesen Betrag sah der Senat beim OLG Köln als völlig verfehlt an und hob das Urteil auf. Dabei hat der Senat des OLG Köln konsequent seine bisherige Rechtsprechung fortgesetzt, im Rahmen dessen die Schmerzensgeldansprüche insgesamt angemessen zu erhöhen sind.
Unser Zeichen: 04/00787
Zweigstelle in Albstadt
Nach dem Todesfall von Frau Rechtsanwältin Heidi Neumann wurde Rechtsanwalt Michael A.C. Ashcroft von der Rechtsanwaltskammer Tübingen zum Kanzleiabwickler eingesetzt und hat nunmehr die Kanzlei als Z …
Fehlen ohne Krankmeldung rechtfertigt Kündigung
Wer sich nicht krankmeldet und später eine nachträglich ausgestellte Krankschreibung vorlegt, riskiert seinen Arbeitsplatz. Das Landesarbeitsgericht Rostock bestätigte in einem Urteil vom 30. Mai 20 …
Arbeitszeugnis – Zwischenzeugnis ist Maßstab
Entscheidend ist nicht nur, was gesagt wird, sondern auch wie es gesagt wird. Der Arbeitgeber ist beim Arbeitszeugnis an frühere Bewertungen aus einem Zwischenzeugnis gebunden. Das hat das …