Verbrennung nach Sonnenbankbesuch

Für eine Verbrennung I. bis II. Grades nach Sonnenbankbesuch sowie eine 14-tätige Arbeitsunfähigkeit konnte ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 1.500,00 Euro außergerichtlich erzielt werden.

GRÜNDE:

Die Mandantin erlitt während eines Besuches beim Sonnenstudio Hautverbrennungen I. und II. Grades. Sie war für die Dauer von 14 Tagen arbeitsunfähig und musste für weitere 4 Wochen danach die verbrannten Hautstellen mit Creme’s behandeln. Wegen der schwierigen Beweislastsituation konnte hier ein außergerichtlicher Vergleich in Höhe von 1.500,00 Euro erzielt werden

(Unser Aktenzeichen zu diesem Fall 07/00082)

Arbeitszeugnis – Zwischenzeugnis ist Maßstab

Entscheidend ist nicht nur, was gesagt wird, sondern auch wie es gesagt wird. Der Arbeitgeber ist beim Arbeitszeugnis an frühere Bewertungen aus einem Zwischenzeugnis gebunden. Das hat das …

Mehr lesen

Praxisgebühr für Beamte ist rechtswidrig

Die Praxisgebühr für Beamte ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 1. April rechtswidrig. Für eine Eigenleistung in Höhe von zehn Euro im Quartal, wie sie auch gesetzlich Vers …

Mehr lesen

Kündigung studentische Hilfskraft nach Exmatrikulation

Die Beschäftigung eines Studenten als “studentische Hilfskraft” an einer Forschungseinrichtung setzt in der Regel voraus, dass er dem Studium nachgeht. Entfällt diese Voraussetzung, z.B. durch Exmat …

Mehr lesen

Kontakt
  • Anwaltskanzlei Ashcroft
  • Baumäckerweg 14/3
  • 72401 Haigerloch
Rechtsanwalt Michael A.C Ashcroft

Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht | Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Arzthaftung und Versicherungsrecht in Haigerloch.

Menü