Leitsatz 1:
Wer als Taxifahrer auf einen Fahrgast einprügelt, kann zu einer empfindlichen Schmerzensgeldzahlung verurteilt werden.
GRÜNDE:
Auf der Grundlage des Urteils des Amtsgerichts Aachen wurde ein Taxifahrer wegen eines rechtswidrigen Angriffes auf einen Fahrgast zur Zahlung eines Schmerzensgeldbetrages in Höhe von 1.200,00 Euro verurteilt. Als Folge der Auseinandersetzung erlitt unser Mandant Prellungen und Wunden im Kopfbereich. Auch wenn das Gericht berücksichtigt, wonach die Verletzungen nicht so schlimm waren, so war jedoch die Genugtuungsfunktion von entscheidender Bedeutung. Die Ursache der Verletzungen des Klägers lagen in einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung des Beklagten als Taxifahrer.
Unser Zeichen: 07/00605
Schadenersatz für im Krankenhaus zerstörte Brille
Kein Schadensersatz für im Krankenhaus zerstörte Brille Das LG München I hatte über die Frage zu entscheiden, ob einem Patienten die im Krankenhaus kaputt gegangene Brille zu ersetzen ist. Der Kläger unte …
Unterhaltspflicht
Die Unterhaltspflicht des Unterhaltspflichtigen Vaters gegenüber minderjähriger Kinder verpflichtet ihn zu gesteigerten Anstrengungen in jeder Hinsicht (OLG Köln, Beschluss 12 WF 137, 138/08) GRÜNDE: Der …
Kündigung nach Bagatelldiebstahl
Berufs-, Arbeitsräume, Werkshallen und Labors verführen durch ihre Ausstattung immer wieder zu Diebstählen. Die gestohlenen Güter sind Werkzeuge, Arbeitsmaterialien bis hin zu Computern. In Kra …