Liebe Haigerlocher Mitbürgerinnen und Mitbürger,
nicht nur, dass ein Smartphone selbst schon eine ganze Menge Geld kostet, auch die damit gemachten Fotos können, falls sie unbedacht ins Internet gestellt werden, sehr teuer werden:
Drei Jugendliche, zwei Jungen und ein Mädchen, alle drei volljährig, gehen freitagabends zusammen aus und feiern feuchtfröhlich bis spät in die Nacht. Völlig betrunken gehen sie zum Haus des ältesten Jungen, seine Eltern sind derzeit in Urlaub, und die drei beschließen, die Nacht dort zu verbringen. Natürlich gehört es sich für die zwei Gentleman, dem Mädchen ein eigenes Zimmer zu überlassen. Was sich für einen Gentleman jedoch nicht gehört, ist, dieses Mädchen nachts beim Schlafen nackt zu fotografieren!
Der Sohn des Hauseigentümers konnte nachts um 3:00 Uhr nicht mehr schlafen und fertigte – unbedacht und als Scherz gedacht - ohne Wissen und damit ohne die Zustimmung des Mädchens, Nacktbilder von ihr an.
Diese Bilder hat er am nächsten Tag über ein sogenanntes „Sozial Network“ im Internet veröffentlicht. Das gefiel sowohl dem Mädchen als auch ihren Eltern ganz und gar nicht und es passierte was passieren musste: es erfolgte eine „fotohafte“ gerichtliche Auseinandersetzung.
Das Ende der Geschichte ist, dass der Fototäter wegen „schwerer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes“ an das Mädchen ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500,00 € zahlen muss. Außerdem trägt er auch noch die Anwalts- und Gerichtskosten in voller Höhe. Damit wird das Bankkonto des jungen Mannes um gut 3.000,00 € erleichtert. Eine Menge Geld für eine dumme, unbedachte Sache, was aufzeigen soll, dass das leichtfertige Fotografieren und die folgende Einstellung der Fotos ins Internet nicht nur zivilrechtlich sondern auch strafrechtlich von Bedeutung sein kann.
Ihr Michael A. C. Ashcroft
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