Die Unterhaltspflicht des Unterhaltspflichtigen Vaters gegenüber minderjähriger Kinder verpflichtet ihn zu gesteigerten Anstrengungen in jeder Hinsicht (OLG Köln, Beschluss 12 WF 137, 138/08)
GRÜNDE:
Der Kläger erstrebte die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung einer von ihm erhobenen Vollstreckungsabwehrklage, welche die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer jugendamtlichen Verpflichtungsurkunde zum Ziel hatte.
Gegen den prozesskostenhilfeablehnenden Beschluss des Amtsgerichtes in A. hat das OLG in K. die Beschwerde zurückgewiesen. Soweit behauptet wird, der Vater würde eine schlecht bezahlte Tätigkeit ausüben, deren Ertrag unterhalb dem Selbstbehalt liege, hat das OLG darauf hingewiesen, wonach die Unterhaltspflicht gegenüber der minderjährigen Tochter ihn zur gesteigerten Anstrengung in jeder Hinsicht verpflichtet. Er muss nicht nur jede erdenkliche Gelegenheit zum Gelderwerb ausnutzen, sondern darüber hinaus notfalls jenseits seines Wohnorts und jenseits des erlernten Berufs Möglichkeiten suchen, ein Einkommen zu erzielen, das ihm die Erfüllung der Unterhaltspflicht ermöglicht.
Somit konnte der Kindesvater nicht mit seinem Begehren durchdringen.
(Unser Aktenzeichen 08/00369).
Das Verlöbnis der Verlobten
Alles rund um ein Eheversprechen nennt man Verlobung. Obwohl man noch nicht verheiratet ist sollte man nicht meinen, dass man so ganz locker ein Verlöbnis auflösen kann, nur weil man einen " …
Wenn die Pfunde purzeln sollen
Derzeit betreiben wir vor dem Sozialgericht Aachen eine Vielzahl von Verfahren, wo die betroffenen Mandanten eine sogenannte Roux-Y-Magenbypass-Operation über sich ergehen lassen wollen ... pfunde.pdf
Beihilfefähigkeit bei Schutzimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs
Keine Beihilfefähigkeit bei einer Schutzimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs nach Vollendung des 18. Lebensjahres Die Klägerin ist Beamtin des Landes Baden-Württemberg. Ihren Antrag auf Beihilfe für die …