Pflegeversicherungsgesetz
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege (ein, schließlich Beförderung von und zur Einrichtung), wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist (vgl. § 41 Abs. 1 SGB XI)...
Alkohol und die Versicherung
Alkohol und Straßenverkehr vertragen sich nicht wirklich Abgesehen davon, dass ein alkoholisierter Kraftfahrer grundsätzlich das eigene Risiko wie auch das fremde Risiko durch Schäden Dritter na …
Wenn das Beissen gefährlich wird
Liebe Haigerlocher Mitbürgerinnen und Mitbürger, ein Mann biss herzhaft in ein beim Bäcker gekauftes Kirschplunderstück, ein Gebäck mit Kirschfüllung. Bei der Fertigung war jedoch ein einzelner Kirsc …
Arbeitsunfall
SozR Leitsatz Ein Arbeitsunfall liegt nur vor, wenn ein innerer Zusammenhang zwischen der Versicherten und der konkreten unfallbringenden Tätigkeit vorgelegen hat. Dabei kommt es nicht auf die …