Jeder Bürger muss in seinem Leben gelegentlich oder auch schon mal häufiger zum Arzt. Denn vor Krankheiten und dummem Gequatsche kann man sich nicht schützen. Da kann es passieren, dass dem Arzt während der Behandlung ein Fehler unterläuft. Dabei will natürlich kein Arzt den Patienten schädigen. Nun ist irren menschlich, auch ein Arzt kann eine falsche Diagnose stellen oder die durchgeführte Operation gelingt nicht. Dann stellt sich die Frage, was der Patient tun kann ...
Betriebsrisiko in witterungsabhängigen Unternehmen
Nach § 615 BGB kann der Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung auch dann verlangen, wenn die Arbeit ausfällt und der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt. Zur Nachleistung der Arbeit ist der …
Keine Beihilfe für potenzsteigernde Arzneimittel
Krankenversicherungsrecht Sozialrecht SGB II Leitsatz: Ein Rückforderungsanspruch wegen vermeindlich zu viel erbrachter Leistung von der Arbeitsgemeinschaft sind gegen alle in der Bedarfsgemeinschaft …
Eintrittsrecht Rechtschutz bei Kündigungsandrohung
Der Arbeitgeber teilte dem Kläger mit, dass aufgrund eines "Restrukturierungsprogrammes" und "der damit verbundenen Stellenreduzierung" beabsichtigt sei, ihm zu kündigen, falls er nicht einen ihm a …