Jeder Bürger muss in seinem Leben gelegentlich oder auch schon mal häufiger zum Arzt. Denn vor Krankheiten und dummem Gequatsche kann man sich nicht schützen. Da kann es passieren, dass dem Arzt während der Behandlung ein Fehler unterläuft. Dabei will natürlich kein Arzt den Patienten schädigen. Nun ist irren menschlich, auch ein Arzt kann eine falsche Diagnose stellen oder die durchgeführte Operation gelingt nicht. Dann stellt sich die Frage, was der Patient tun kann ...
Urlaubsabgeltung trotz krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
Die Klägerin erlitt im Juni 2006 einen Schlaganfall und war über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus zumindest bis August 2007 durchgehend arbeitsunfähig. Die Klägerin verlangt mit ihrer Klage u. a …
Britische Staatsangehörige Anspruch auf SGB II
SozR Leitsatz Britische Staatsangehörige, die nach einem Aufenthalt in Spanien in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einreisen, können einen Anspruch auf Leistungen nach SGB II haben. GRÜNDE: De …
Ausbildungsvergütung im Krankenpflegebereich
Die Beklagte bildete die Klägerin als Gesundheits- und Krankenpflegerin aus. Die vereinbarte Ausbildungsvergütung unterschritt das Tarifniveau um 35,65 %. Der monatliche Unterschiedsbetrag belief s …