Jeder Bürger muss in seinem Leben gelegentlich oder auch schon mal häufiger zum Arzt. Denn vor Krankheiten und dummem Gequatsche kann man sich nicht schützen. Da kann es passieren, dass dem Arzt während der Behandlung ein Fehler unterläuft. Dabei will natürlich kein Arzt den Patienten schädigen. Nun ist irren menschlich, auch ein Arzt kann eine falsche Diagnose stellen oder die durchgeführte Operation gelingt nicht. Dann stellt sich die Frage, was der Patient tun kann ...
Beihilfefähigkeit bei Schutzimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs
Keine Beihilfefähigkeit bei einer Schutzimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs nach Vollendung des 18. Lebensjahres Die Klägerin ist Beamtin des Landes Baden-Württemberg. Ihren Antrag auf Beihilfe für die …
Tages- und Nachtpflege
Pflegeversicherungsgesetz Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege (ein, schließlich Beförderung von und zur Einrichtung), wenn häusliche Pflege nicht in …
BGH kippt Schönheitsreparaturklausel im Gewerbemietvertrag
Wie bereits lange erwartet sind Mietvertragsklauseln für Schönheitsreparaturen mit starren Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam. Der BGH übertrug damit seine eigene Rechtsprechung zum Woh …