Parken für Schwerbehinderte

Schwerbehindertenrecht

Für das Merkzeichen “aG” reicht es nicht, wenn der Betroffene Schwierigkeiten hat, aus einem PKW Ein- und Auszusteigen.

Für die Frage des Merkzeichens “aG” kommt es alleine auf die Einschränkungen beim Gehen an. Weder die Notwendigkeit, die Wagentüre zum Ein- und Aussteigen vollständig öffnen zu müssen, noch ein etwaiger Hilfebedarf beim Ein- und Aussteigen sind für die Frage, ob die Voraussetzungen für das Merkzeichen “aG” gegeben sind, von Bedeutung. (Vergleich hierzu Urteil des BSG vom 3. Februar 1988 bestätigt durch SG AC S 18 SB 64/08

Unser Aktenzeichen 08/00294

Schadenersatz für im Krankenhaus zerstörte Brille

Kein Schadensersatz für im Krankenhaus zerstörte Brille Das LG München I hatte über die Frage zu entscheiden, ob einem Patienten die im Krankenhaus kaputt gegangene Brille zu ersetzen ist. Der Kläger unte …

Mehr lesen

Kirchliche Trauung ohne Standesamt

Paare können ab dem Jahr 2009 kirchliche heiraten, ohne sich zuvor im Standesamt getraut zu haben. Der Gesetzgeber hat eine Änderung des Personenstandsrechts beschlossen, nach der eine kirchliche H …

Mehr lesen

BGH kippt Schönheits­reparatur­klausel im Gewerbe­mietvertrag

Wie bereits lange erwartet sind Mietvertragsklauseln für Schönheitsreparaturen mit starren Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam. Der BGH übertrug damit seine eigene Rechtsprechung zum Woh …

Mehr lesen

Kontakt
  • Anwaltskanzlei Ashcroft
  • Baumäckerweg 14/3
  • 72401 Haigerloch
Rechtsanwalt Michael A.C Ashcroft

Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht | Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Arzthaftung und Versicherungsrecht in Haigerloch.

Menü