Parken für Schwerbehinderte

Schwerbehindertenrecht

Für das Merkzeichen “aG” reicht es nicht, wenn der Betroffene Schwierigkeiten hat, aus einem PKW Ein- und Auszusteigen.

Für die Frage des Merkzeichens “aG” kommt es alleine auf die Einschränkungen beim Gehen an. Weder die Notwendigkeit, die Wagentüre zum Ein- und Aussteigen vollständig öffnen zu müssen, noch ein etwaiger Hilfebedarf beim Ein- und Aussteigen sind für die Frage, ob die Voraussetzungen für das Merkzeichen “aG” gegeben sind, von Bedeutung. (Vergleich hierzu Urteil des BSG vom 3. Februar 1988 bestätigt durch SG AC S 18 SB 64/08

Unser Aktenzeichen 08/00294

Faustschlag bei Fußballspiel

Leitsatz: Unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 50 % hat das Amtsgericht in G. für einen Faustschlag bei einem Fußballspiel mit einer 4-tägigen stationären Behandlung zur Beobachtung im Kran …

Mehr lesen

Schwer­behindert und den­noch kein Ausweis?

Die Städteregion Aachen und auch die Kreise (früher im Wesentlichen die Versorgungsämter) werden monatlich mit einer Riesenflut von Anträgen zur Feststellung einer Schwerbehinderung überschüttet ... Gesam …

Mehr lesen

Leitsatz Sozialrecht SGB II

Leitsatz: Ein Rückforderungsanspruch wegen vermeindlich zu viel erbrachter Leistung von der Arbeitsgemeinschaft sind gegen alle in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu richten. GRÜNDE: V …

Mehr lesen

Kontakt
  • Anwaltskanzlei Ashcroft
  • Baumäckerweg 14/3
  • 72401 Haigerloch
Rechtsanwalt Michael A.C Ashcroft

Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht | Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Arzthaftung und Versicherungsrecht in Haigerloch.

Menü