Parken für Schwerbehinderte

Schwerbehindertenrecht

Für das Merkzeichen “aG” reicht es nicht, wenn der Betroffene Schwierigkeiten hat, aus einem PKW Ein- und Auszusteigen.

Für die Frage des Merkzeichens “aG” kommt es alleine auf die Einschränkungen beim Gehen an. Weder die Notwendigkeit, die Wagentüre zum Ein- und Aussteigen vollständig öffnen zu müssen, noch ein etwaiger Hilfebedarf beim Ein- und Aussteigen sind für die Frage, ob die Voraussetzungen für das Merkzeichen “aG” gegeben sind, von Bedeutung. (Vergleich hierzu Urteil des BSG vom 3. Februar 1988 bestätigt durch SG AC S 18 SB 64/08

Unser Aktenzeichen 08/00294

Taxifahrer prügelt auf Fahrgast ein

Leitsatz 1: Wer als Taxifahrer auf einen Fahrgast einprügelt, kann zu einer empfindlichen Schmerzensgeldzahlung verurteilt werden. GRÜNDE: Auf der Grundlage des Urteils des Amtsgerichts Aachen wurde e …

Mehr lesen

Berufs­unfähigkeit

Wer eine Berufsunfähigkeits­versicherung und/oder private Krankenversicherung abschließen will (muss), ist gut beraten, wenn er die Gesundheitsfragen im Antrag korrekt beantwortet. Falls nicht, m …

Mehr lesen

Hinderung am Verlassen des Hauses

Leitsatz: Wer seine Lebensgefährtin beim Verlassen der Wohnung für mindestens 10 Minuten hindert, kann sich strafbar machen. GRÜNDE: Unsere Mandantin lebte mit ihrem Lebensgefährten zusammen. An ein …

Mehr lesen

Kontakt
  • Anwaltskanzlei Ashcroft
  • Baumäckerweg 14/3
  • 72401 Haigerloch
Rechtsanwalt Michael A.C Ashcroft

Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht | Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Arzthaftung und Versicherungsrecht in Haigerloch.

Menü