Arbeitsunfall

SozR Leitsatz

Ein Arbeitsunfall liegt nur vor, wenn ein innerer Zusammenhang zwischen der Versicherten und der konkreten unfallbringenden Tätigkeit vorgelegen hat. Dabei kommt es nicht auf die Vorstellung der Beklagten, sondern auf die objektiven Gegebenheiten an.

GRÜNDE:

In diesem Verfahren verletzte sich der Kläger am 13. Mai 2006 bei einer Sportveranstaltung. Die Veranstaltung war angekündigt als der “.......-Fussball-Cup der Niederlassung ......”. Die Planung lag in den Händen eines stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden. Nachdem der Kläger sich bei dieser Sportveranstaltung verletzte verneinte die Beklagte das Vorliegen eines Arbeitsunfalls. Die Beklagte meinte, das Fußballturnier sei kein dem regelmäßigen, sportlichen Ausgleich dienender Betriebsport, sondern eine nicht versicherte Wettkampveranstaltung gewesen.

Das Sozialgericht hat die Klage auf Gewährung von Leistungen abgewiesen, das Urteil vom Landessozialgericht NRW bestätigt worden ( L 15 U 350/07)

Grundsätzlich ist mitzuteilen, wonach eine Versicherung des Klägers unter dem Gesichtspunkt des Betriebssportes nicht in Betracht kommt, den dieser Versicherungsschutz erfordert, dass der innere sachliche Zusammenhang der sportlichen Betätigung mit der versicherten Tätigkeit vor allem dadurch dokumentiert wird, dass die sportlichen Übungen regelmäßig ausgeübt werden, die damit dem körperlichen Ausgleich gegenüber den Belastungen der betrieblichen Arbeit dienlich sind.

(Unser Aktenzeichen 07/00039).

Betäubungs­mittel und der Führer­schein

Noch heute meinen viele junge Menschen, die Einnahme von BTM (Betäubungsmittel) sei total „cool" ... Gesamter Beitrag

Mehr lesen

Bußgeld

Dem Mandanten war vorgeworfen, am 6. Dezember 2007 um 9.12 Uhr den Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt zu haben. Es wurde ein Bußgeld verhängt. GRÜNDE: In der Hau …

Mehr lesen

Kirchliche Trauung ohne Standesamt

Paare können ab dem Jahr 2009 kirchliche heiraten, ohne sich zuvor im Standesamt getraut zu haben. Der Gesetzgeber hat eine Änderung des Personenstandsrechts beschlossen, nach der eine kirchliche H …

Mehr lesen

Kontakt
  • Anwaltskanzlei Ashcroft
  • Baumäckerweg 14/3
  • 72401 Haigerloch
Rechtsanwalt Michael A.C Ashcroft

Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht | Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Arzthaftung und Versicherungsrecht in Haigerloch.

Menü