Parken für Schwerbehinderte

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Schwerbehindertenrecht

Für das Merkzeichen “aG” reicht es nicht, wenn der Betroffene Schwierigkeiten hat, aus einem PKW Ein- und Auszusteigen.

Für die Frage des Merkzeichens “aG” kommt es alleine auf die Einschränkungen beim Gehen an. Weder die Notwendigkeit, die Wagentüre zum Ein- und Aussteigen vollständig öffnen zu müssen, noch ein etwaiger Hilfebedarf beim Ein- und Aussteigen sind für die Frage, ob die Voraussetzungen für das Merkzeichen “aG” gegeben sind, von Bedeutung. (Vergleich hierzu Urteil des BSG vom 3. Februar 1988 bestätigt durch SG AC S 18 SB 64/08

Unser Aktenzeichen 08/00294

Kündigung studentische Hilfskraft nach Exmatrikulation

Die Beschäftigung eines Studenten als “studentische Hilfskraft” an einer Forschungseinrichtung setzt in der Regel voraus, dass er dem Studium nachgeht. Entfällt diese Voraussetzung, z.B. durch Exmat …

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Wenn der Detektiv zweimal klingelt!

Es ist schon manchmal für den Arbeitgeber sehr schwer, wenn er den Verdacht hegt, dass sein Arbeitnehmer trotz Krankheit entweder nebenbei arbeitet oder eine andere Beschäftigung (Besuch einer H …

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Verkehrs­unfälle

Liebe Haigerlocher Mitbürger, verkehrsunfälle sind bedauerlicherweise an der Tagesordnung. Wer allerdings meint, die Abwicklung eines Verkehrsunfalles könne ganz „locker vom Hocker“ durchgeführt werden, …

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Michael A.C Ashcroft, Lawyer

Specialist lawyer for family law and social law | lawyer for labour law, medical malpractice and insurance law in Haigerloch.

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