Computer ist gebührenfrei

Nach dem VG Koblenz (vgl. dazu auch den Hinweis in AnwBl 10/2008, Seite IX) hat nun auch das VG Münster am 06. Oktober 2008 (7 K 1473/07) entschieden, dass der WDR keine Gebühren für einen internetfähigen Computer erheben darf, auch wenn damit der Empfang von Rundfunkprogrammen möglich ist. Gewöhnliche Rundfunkgeräte können nach Ansicht des VG Münster kaum für etwas anderes als den Empfang verwendet werden. Computer würden dagegen derzeit meist nicht als Rundfunkgerät benutzt. Dabei berief sich das Gericht auch auf eine Online-Studie von ARD und ZDF aus dem Jahre 2007. Danach nutzten nur 3,4 % der Internetnutzer das Internetradio täglich. Allerdings gibt es auch bereits einige anders lautende Entscheidungen von Verwaltungsgerichten, die eine Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Computer bejahen. Obergerichtliche Entscheidungen, die mehr Klarheit schaffen könnten, sind zurzeit noch nicht bekannt geworden.

Kündigung studentische Hilfskraft nach Exmatrikulation

Die Beschäftigung eines Studenten als “studentische Hilfskraft” an einer Forschungseinrichtung setzt in der Regel voraus, dass er dem Studium nachgeht. Entfällt diese Voraussetzung, z.B. durch Exmat …

Mehr lesen

Schadenersatz für im Krankenhaus zerstörte Brille

Kein Schadensersatz für im Krankenhaus zerstörte Brille Das LG München I hatte über die Frage zu entscheiden, ob einem Patienten die im Krankenhaus kaputt gegangene Brille zu ersetzen ist. Der Kläger unte …

Mehr lesen

Verbrennung nach Sonnenbankbesuch

Für eine Verbrennung I. bis II. Grades nach Sonnenbankbesuch sowie eine 14-tätige Arbeitsunfähigkeit konnte ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 1.500,00 Euro außergerichtlich erzielt werden. GRÜN …

Mehr lesen

Kontakt
  • Anwaltskanzlei Ashcroft
  • Baumäckerweg 14/3
  • 72401 Haigerloch
Rechtsanwalt Michael A.C Ashcroft

Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht | Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Arzthaftung und Versicherungsrecht in Haigerloch.

Menü