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Das Verlöbnis der Verlobten
Alles rund um ein Eheversprechen nennt man Verlobung. Obwohl man noch nicht verheiratet ist sollte man nicht meinen, dass man so ganz locker ein Verlöbnis auflösen kann, nur weil man einen "schöneren" bzw. "hübscheren" Partner im Vorbeirauschen gesehen hat. Denn hierzu gibt es folgendes zu sagen: Bis vor wenigen Jahren gab es noch ein Kranzgeld. Als Kranzgeld bezeichnete man eine finanzielle Entschadigung, die eine Frau von ihrem ehemaligen Verlobten fordern konnte. Wenn sie ihm aufgrund des Ehev …