Das Verlöbnis der Verlobten

Alles rund um ein Eheversprechen nennt man Verlobung. Obwohl man noch nicht verheiratet ist sollte man nicht meinen, dass man so ganz locker ein Verlöbnis auflösen kann, nur weil man einen "schöneren" bzw. "hübscheren" Partner im Vorbei­rauschen gesehen hat. Denn hierzu gibt es folgendes zu sagen: Bis vor wenigen Jahren gab es noch ein Kranzgeld. Als Kranzgeld bezeichnete man eine finanzielle Entschadigung, die eine Frau von ihrem ehemaligen Verlobten fordern konnte. Wenn sie ihm aufgrund des Ehev …

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Rechtsanwalt Michael A.C Ashcroft

Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht | Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Arzthaftung und Versicherungsrecht in Haigerloch.

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